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Sachverhalt:

 

Inhalt des Berichtes:

Nach § 9 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates sind Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 bei Zustimmung aller Nachbarn, einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen bei Nachbarzustimmung und Bauanträge mit genehmigtem Vorbescheid durch die Verwaltung zu entscheiden.

Folgende Vorhaben wurden seit dem 01.11.2023 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet:

 

a) Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren:

 

1. Neubau von 5 Reihenhäusern mit Stellplätzen (Haus 1), Troppauer Weg 7

2. Neubau von 5 Reihenhäusern mit Stellplätzen (Haus 2), Troppauer Weg 7 a

3. Neubau von 5 Reihenhäusern mit Stellplätzen (Haus 3), Troppauer Weg 7 b

4. Neubau von 5 Reihenhäusern mit Stellplätzen (Haus 4), Troppauer Weg 7 c

5. Neubau von 5 Reihenhäusern mit Stellplätzen (Haus 5), Troppauer Weg 7 d

6. Errichtung einer Lagerhalle mit Büro und Ausstellungsbereich, Bertha-Benz-Straße 11

 

 

b) Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 und einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen:

 

1. Neubau/Anbau Garage an die bestehende KFZ-Werkstatt, Otto-Hahn-Bogen 1

2. Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit mit Doppelgarage an dem bestehenden Zweifamilienhaus, Hölzlstraße 32 a

3. Nutzungsänderung im EG des bestehenden Gebäudes zur Errichtung einer Kindertagesstätte, hier: Verlängerung der Nutzungsfrist bis 31.08.2025, Zettlerstraße 36

 

 

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

 

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