Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
Der Bauherr beantragt die Errichtung einer Garage auf seinem Grundstück in der Nähe der Tratteilstraße (auf Höhe HsNr. 49). Die Garage ist mit einer Grundfläche von 73,66 m2 ( Außenmaße 8,86 x 8,99 Meter) geplant. Es ist ein Pultdach mit einer Dachneigung von 7° vorgesehen, die Firsthöhe beträgt 4,05 Meter (Dachanfall 2,95 Meter). Die Garage wird an den bestehenden Stadel im nordwestlichen Bereich angebaut.
II. Fiktionsfrist
Eingang: 02.01.2024
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 01.03.2024
Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 11.03.2024
III. Nachbarbeteiligung
Es gibt vier baurechtliche Nachbargrundstücke. Eines davon ist ebenfalls im Besitz des Bauherrn. Die Nachbarunterschriften der Eigentümer der anderen Nachbargrundstücke wurden nicht eingeholt, die Nachbarunterschriften gelten somit als nicht erbracht.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die Garage ist nicht nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b) BayBO baurechtlich verfahrensfrei, da die maximale, verfahrensfreie Grundfläche von 50 m2 überschritten ist.
Für das Baugrundstück existiert kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Da auf den umliegenden Grundstücken bereits eine Bebauung vorhanden ist, kann das Grundstück nach § 34 BauGB als Vorhaben im Innenbereich beurteilt werden. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.
Da die Ausfahrt nicht frontal auf die Tratteilstraße, sondern nach Osten hin vor den Stadel parallel zur Straße erfolgt, liegt kein Verstoß gegen den Mindeststauraum von 3 Metern gemäß § 2 Abs. 1 GaStV (Garagen- und Stellplatzverordnung vor). Die Abstandsflächen werden eingehalten bzw. sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben der BayBO (Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO) abstandsflächenfrei.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig (brutto): € | Einmalig (brutto): € |
Jährlich (brutto): € | Jährlich (brutto): € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: