Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
Bei dem bestehenden Einfamilienhaus (1+D-Geschosse, steil geneigtes Satteldach) soll das Dachgeschoss erweitert werden. Auf der Nordseite des Gebäudes wird auf einer Länge von 6,05 Meter (von insgesamt 9,15 Meter) die Außenwand auf 5,27 Meter Höhe erhöht. Die Erweiterung wird mit einem flach geneigten Dach versehen, die Firsthöhe von 7,18 Meter bleibt daher unverändert.
II. Fiktionsfrist
Eingang: 03.01.2024
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 02.03.2024
Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 11.03.2024
III. Nachbarbeteiligung
Die Entwurfsverfasserin gibt im Bauantrag an, dass von den Eigentümern von drei der vier baurechtlichen Nachbargrundstücke die Zustimmung erteilt wurde. Beim nördlichen Nachbargrundstück wurde keine Angabe gemacht, die Nachbarunterschriften sind somit nicht vollständig erbracht.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, es beurteilt sich somit nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich unproblematisch ein, da sich in der näheren Umgebung z.T. bereits deutlich größere Häuser mit einer Geschossigkeit von 2+D befinden. In Bezug auf das gesamte Einfamilienhaus ist die Erweiterung zudem als untergeordnet anzusehen.
Die Abstandsflächen werden vollumfänglich auf dem eigenen Grundstück eingebracht. Da es sich um ein Einfamilienhaus handelt, erhöht sich der Stellplatzbedarf gemäß der örtlichen Stellplatzsatzung durch die Wohnflächenmehrung von 96,46 m2 auf 106,69 m2 nicht. Der Stellplatznachweis ist erbracht.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig (brutto): € | Einmalig (brutto): € |
Jährlich (brutto): € | Jährlich (brutto): € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: