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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Bei dem bestehenden Einfamilienhaus (1+D-Geschosse, steil geneigtes Satteldach) soll das Dachgeschoss erweitert werden. Auf der Nordseite des Gebäudes wird auf einer Länge von 6,05 Meter (von insgesamt 9,15 Meter) die Außenwand auf 5,27 Meter Höhe erhöht. Die Erweiterung wird mit einem flach geneigten Dach versehen, die Firsthöhe von 7,18 Meter bleibt daher unverändert.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:     03.01.2024

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  02.03.2024

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 11.03.2024

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die Entwurfsverfasserin gibt im Bauantrag an, dass von den Eigentümern von drei der vier baurechtlichen Nachbargrundstücke die Zustimmung erteilt wurde. Beim nördlichen Nachbargrundstück wurde keine Angabe gemacht, die Nachbarunterschriften sind somit nicht vollständig erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, es beurteilt sich somit nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich unproblematisch ein, da sich in der näheren Umgebung  z.T. bereits deutlich größere Häuser mit einer Geschossigkeit von 2+D befinden. In Bezug auf das gesamte Einfamilienhaus ist die Erweiterung zudem als untergeordnet anzusehen.

 

Die Abstandsflächen werden vollumfänglich auf dem eigenen Grundstück eingebracht. Da es sich um ein Einfamilienhaus handelt, erhöht sich der Stellplatzbedarf gemäß der örtlichen Stellplatzsatzung durch die Wohnflächenmehrung von 96,46 m2 auf 106,69 m2 nicht. Der Stellplatznachweis ist erbracht.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

10:1

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