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Sachverhalt:

Die Planungen zur Umsetzung der vom Gemeinderat festgelegten Dorferneuerungsmaßnahmen am Dorfplatz und im Bereich des Kirchenzugangs sind derzeit am Laufen.

Für die beiden Maßnahmen ist mit Baukosten in Höhe von brutto ca. 1.000.000,- € zuzüglich Nebenkosten (ca. 160.000,- € €) zu rechnen.

Aufgrund des Antrags auf Aufnahme in das Dorferneuerungsprogramm mit der sogenannten kleinen Dorferneuerung wurde die Gemeinde in das Programm mit aufgenommen. Bei diesem Programm ist mit Zuwendungen in Höhe von 60 % der förderfähigen Bruttokosten, ist  mit eine Förderung in Höhe von ca. 540.000,- € zu rechnen. Die Nebenkosten werden nicht bezuschusst. Bei diesem Programm sind die Mittel stark gekürzt worden, deshalb kann nicht gesagt werden wann mit einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn gerechnet werden kann.

 

Von Seiten des Amtes für ländliche Entwicklung wird angeregt, dass sich die Gemeinde mit den geplanten Maßnahmen bei dem sog. Eler-Programm zu bewerben. Hierbei werden nach Einreichung des Förderantrages förderfähige Objekte ausgewählt und können dann auch zeitnah umgesetzt werden.

Der Fördersatz beim Eler-Programm liegt bei 60 % der förderfähigen Nettokosten ohne Berücksichtigung der Nebenkosten. Somit ist hierbei mit einer Fördersumme in Höhe von ca. 450.000,- € zu rechnen.

Sollte sich der Gemeinderat entschließen, dass Eler-Förderprogramm anzustreben und die Bewerbusngsfrist eingehalten werden kann (Baugenehmigung für die Treppenanlage an der Kirche) ist aufgrund der dann noch laufenden Straßenbauarbeiten im Bereich der Kreisstraße mit günstigen Angebotspreises bei der Durchführung der Ausschreibung zu rechnen.

 

Es wird empfohlen, dass sich die Gemeinde bei dem Eler-Programm bewirbt, damit bei einem Zuschlag die Maßnahme zeitnah ausgeführt werden kann.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten. 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Auch bei einem Zuschlag bei dem Eler-Programm ist die Gemeinde nicht gezwungen die Maßnahme auszuführen, wenn z. B. der finanzielle Spielraum nicht gegeben ist.

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Bei den anstehenden Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 ist zu prüfen, ob im Haushaltsjahr 2025 noch ein ausreichender Spielraum für die Finanzierung der Maßnahme gegeben ist.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und der Möglichkeit sich für die angedachten Projekte der Dorferneuerung in Unterbergen bei dem Förderprogramm Eler zu bewerben und stimmt der Durchführung der Bewerbung zu.

 

Die Verwaltung und das Planungsbüro Kling Consult wird beauftragt die entsprechenden Förderunterlagen zu fertigen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

9:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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