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Sachverhalt:

Die Gemeinden sind verpflichtet in bestimmten Bereichen bei Rechnungsstellungen auf die Leistungen 19 % MWSt. aufzuschlagen und diese dann auch an das Finanzamt abzuführen.

Beim Getränkeverkauf im Bereich des Gaststättenbetriebes ist dies der Fall. Damit die anfallenden Mehrkosten an die Nutzer der Gaststätte und der Halle weiter gegeben werden können, ist die Anhebung der Getränkepreise erforderlich. Es wird empfohlen auf die bestehenden Preise die 19 % aufzuschlagen und dann die Beträge aufzurunden um die Abrechnung zu vereinfachen.

Die angedachten neuen Preise gehen aus der beigefügten Liste vom 01.01.2024 hervor.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten. 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Mehreinnahmen und die Abführung der MWSt. wird im Haushalt für 2024 berücksichtigt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und der Erfordernis ab dem 01.01.2024 auf die Getränkepreise die MWSt. in Höhe von 19 % aufzuschlagen und an das Finanzamt abzuführen und stimmt der vorgeschlagenen Erhöhung der Getränkepreise entsprechend der beigefügten Liste vom 01.01.2024 zu. 

 

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Abstimmungsergebnis:

9:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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