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Sachverhalt:

Mit Schreiben vom Mai 2023 bat der BRK-Kreisverband Aichach-Friedberg für das Jahr 2023 um einen Zuschuss für die Wasserrettung für die Rettungsstation und den Katastrophenschutz. In der Hauptausschusssitzung am 14.11.2023 wurde der jährliche Zuschuss für die Wasserrettung für die Rettungsstation bereits bewilligt. Die Entscheidung zum den Katastrophenschutz wurde vertagt bis eine Auskunft zur Mittelverwendung des Landkreises dazu vorliegt.

 

Der Landkreis hat hierzu Stellung genommen.

 

Katastrophenschutz bedeutet das Zusammenwirken aller Hilfs-und Rettungsorganisationen im Landkreis zur Bewältigung einer Krise, Großschadenslage oder Katastrophe.

Zur Katastrophenhilfe sind verpflichtet neben den Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern auch die Gemeinden, die Landkreise und die Bezirke, die Feuerwehren, die freiwilligen Hilfsorganisationen und die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege (Art. 7 Bayerisches Katastrophenschutzgesetz).

 

Die Feuerwehren, das THW und alle anderen Hilfsorganisationen (wie das BRK) werden vom Landkreis nach Kräften mit Ausrüstung und Zuwendungen unterstützt. Eine Pflicht für den Landkreis zur finanziellen Unterstützung der zur Katastrophenhilfe Verpflichtungen gibt es jedoch nicht.

 

Insofern ist die gewährte ungebundene Zuwendung des Landkreises eine freiwillige Leistung über deren Höhe die politischen Gremien des Landkreises entschieden haben und jährlich wieder entscheiden.

 

Wieso die Verteilung der aufgestellten Kosten, wie dargestellt ausfällt, entzieht sich unserer Kenntnis.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 GO:

“Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; [...]”

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2024 (brutto): 4.730,00 €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Mittel wären im Haushalt 2024 auf der HHSt.: 1/5400-7000 einzuplanen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt für das Jahr 2023 einen Zuschuss in Höhe von 770,00 € (Katastrophenschutz) zu bewilligen.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 13 : 0

 

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