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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

In der bestehende Doppelhaushälfte Marienplatz 5 in St. Afra ist derzeit eine Wohneinheit untergebracht. Die Doppelhaushälfte soll saniert und umgebaut werden, nach dem Umbau sollen in der Doppelhaushälfte dann zwei Wohneinheiten untergebracht werden (Whg. 1 - EG - 60,26 m2 Wohnfläche; Whg. 2 - OG + DG - 93,78 m2 Wohnfläche). Die Kubatur des Gebäudes (2+D-Geschosse, Firsthöhe 9,88 Meter) ändert sich durch die Baumaßnahme nicht. Der an die Doppelhaushälfte östlich anschließende, eingeschossige Anbau (Ladengeschäft + Garage) wird komplett abgebrochen. Das bisherige Grundstück Marienplatz 5 wurde vor kurzem geteilt, das neu gebildete, hinterliegende Gartengrundstück wird mit einem Einfamilienhaus bebaut (separater Bauantrag).

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      26.01.2024

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  25.03.2024

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 15.04.2024

 

III. Nachbarbeteiligung

 

An das Baugrundstück grenzen drei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Die Nachbarunterschriften wurden nicht erbracht.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 73 „Nördliche Afrastraße“ (§ 30 Abs. 3 BauGB). Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes. Neben den Festsetzungen des Bebauungsplanes müssen sich Vorhaben im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplanes auch nach § 34 BauGB einfügen. Da sich das Maß der baulichen Nutzung nicht vergrößert wird und sich die Art der baulichen Nutzung nicht ändert, fügt sich das Vorhaben problemlos nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung ein.

 

Die Abstandsflächen können gemäß den Vorgaben der Abstandsflächensatzung des Marktes Mering bzw. der BayBO vollständig auf dem eigenen Grundstück eingebracht werden.

 

Für die beiden Wohneinheiten werden gemäß den Vorgaben der Stellplatzsatzung jeweils 4 Fahrradstellplätze bzw. 4 KFZ-Stellplätze nachgewiesen. Der Stellplatznachweis ist somit erbracht. Auf dem Grundstück werden zudem 2 Stellplätze für das hinterliegende, neu gebildete Grundstück Marienplatz 5 a nachgewiesen (dinglich gesichert). Die bestehende Zufahrtssituation ändert sich durch das Bauvorhaben nicht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben, da dieses den Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes Nr. 73 „Nördliche Afrastraße“ entspricht und sich darüber hinaus nach § 34 BauGB einfügt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

9:3

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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