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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Auf dem Anwesen Baierberg 12 sollen zwei bestehende Fahrsilos direkt neben einem landwirtschaftlichen Gebäude überdacht werden. Die überdachte Fläche beträgt 172,80 m2. Es ist ein flach geneigtes Satteldach mit einer Dachneigung von 12° geplant. Die Firsthöhe beträgt 5,26 Meter (Dachanfall 4,45 Meter).

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      16.02.2024

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  15.04.2024

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 15.04.2024

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt fünf Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Bei drei Nachbargrundstücken liegt eine Unterschrift vor (diese sind alle im Besitz des Bauherrn bzw. der Familie), die Eigentümer der restlichen beiden Nachbargrundstücke wurden nicht gefragt. Die Nachbarunterschriften sind somit nicht vollständig erbracht.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, es beurteilt sich als Vorhaben im Innenbereich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.

 

Das Vorhaben kann die erforderlichen Abstandsflächen nicht vollständig auf dem eigenen Grundstück einbringen. Die östliche Abstandsfläche liegt in der nordöstlichen Ecke geringfügig auf einem angrenzenden Grundstück (Überschreitung 0,28 Meter / 1,12 Meter), in der südöstlichen Ecke liegt die östliche Abstandsfläche ebenfalls teilweise auf einem (anderen) angrenzenden Grundstück (Überschreitung 1,05 Meter / 1,70 Meter). Beide betroffene Grundstücke sind ebenfalls in Eigentum des Bauherrn. Laut Aussage der Planerin wird eine Abstandsflächenabweichung seitens des Landratsamtes nicht genehmigt, es wird noch eine Abstandsflächübernahme beantragt. Seitens der Gemeinde wird auf die Nichteinhaltung der Abstandsflächen verwiesen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Der Bau- und Planungsausschuss verweist auf abstandsflächenrelevante Belange, da die Abstandsflächen nicht vollständig auf dem Baugrundstück eingehalten sind.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

12:0

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