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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller möchte sein Grundstück mit einem verzinkten Doppelstabgitterzaun einfrieden. Die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe von 1,20 Meter wird eingehalten, allerdings entspricht der geplante Zaun nicht den im Bebauungsplan festgesetzten Materialien. Der Antragsteller hat deshalb einen Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes eingereicht.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      23.02.2024

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: keine Fiktionsfrist, da Antrag auf isolierte Befreiung

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung:  15.04.2024

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die Unterschriften der Eigentümer der beiden Nachbargrundstücke sind vollständig erbracht

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des seit September 1988 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 20 „Südwestlich der Luitpoldshöh“. Der Bebauungsplan sieht vor, dass nur Holz- und Maschendrahtzäune bis zu einer Gesamthöhe von 1,20 Meter einschließlich eines max. 0,20 Meter hohen Sockels errichtet werden dürfen (§ 7 Abs. 1). Die Holzzäune sind im Naturton, die Drahtzäune in den Farben grau und grün auszuführen (§ 7 Abs. 2). Einfriedungen sind so zu errichten, dass Garagenvorflächen bis zu einer Tiefe von 6,00 Meter nicht eingefriedet werden dürfen (§ 7 Abs. 4).

 

Gemäß Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO entscheidet die Gemeinde bei verfahrensfreien Vorhaben (vgl. Art. 57 BayBO) über Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die geplante Errichtung des Doppelstabgitterzaunes erfüllt die Verfahrenstatbestände des Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a) BayBO (verfahrensfreie Einfriedungen bis 2,0 m Höhe) und macht somit eine isolierte Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB möglich.

 

Die Grundzüge der Planung werden durch eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 20 „Südwestlich der Luitpoldshöh“ bezüglich der Errichtung des Doppelstabmattenzaunes nicht berührt.

 

Bei der Entscheidung über eine isolierte Befreiung hat der Markt Mering nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden und alle relevanten Belange abzuwägen und zu berücksichtigen.

 

Die beigefügten Bilder zeigen, dass im Plangebiet schon einige Zäune und Einfriedungen errichtet wurden, die nicht Vorgaben des Bebauungsplanes entsprechen. Der Verwaltung sind keine Bezugsfälle bekannt, wo der Markt Mering in der Vergangenheit eine isolierte Befreiung bezüglich der Errichtung einer Einfriedung in Plangebiet erteilt hat. Im Falle einer Befreiung ist dies im Rahmen der Gleichbehandlung auch bei künftigen Fällen zu beachten. Da die zulässige Höhe nicht überschritten wird, bestehen keine (verkehrsrechtlichen) Bedenken bzgl. der beantragten Befreiung.

 

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich Einfriedungen bedeutet keine grundsätzliche nachbarschützende Vorschrift. Eine Beeinträchtigung für die angrenzenden Grundstücke ist nicht erkennbar, zudem haben sich die Nachbarn mit dem Vorhaben einverstanden erklärt.

 

Der Markt Mering erlässt als örtlich und sachlich zuständige Behörde den Genehmigungsbescheid.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): ggf. 40 € Bescheidgebühr

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

Das Gremium stellt die persönliche Befangenheit von Ersten Bürgermeister Mayer fest. Er nimmt daher nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil. Während diesem Tagesordnungspunkt wird die Sitzungsleitung daher von Zweiten Bürgermeister Hummel ausgeübt.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung  gemäß § 31 Abs. 2 BauGB und erteilt eine Befreiung von der Festsetzung § 7 (Einfriedungen) hinsichtlich der Errichtung des Doppelstabgitterzaunes mit einer Höhe von max. 1,20 Meter.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

11:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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