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Sachverhalt:

Von Seiten der Feuerwehr wurde für einen Teilabschnitt der Bouttevillestraße sowie einen Teilabschnitt der Wiesenstraße ein beidseitiges Haltverbot als zwingend erforderliche Maßnahme an die Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet.

 

Von Seiten der Verwaltung wird in der Folge dessen beantragt, im Bereich der Wiesenstraße von HsNr. 17 bis zur südlichen Einmündung in die Färbergasse sowie im Abschnitt der  Bouttevillestraße ab Höhe der Einfahrt zum Parkplatz an der Schlossmühle bis oberhalb der Paarbrücke nahe dem Schloss ein beidseitiges Haltverbot mit Z. 283 zu errichten.

 

Tatsächlich wäre auch ein kürzerer Abschnitt denkbar, der weiter südlich beginnt und nur den problematischen Kurvenbereich vom ehemaligen Schlauchturm oberhalb der Einmündung Schießhäuslweg bis oberhalb der Paarbrücke abdeckt.

 

Ergänzend hierzu ist ein später eingegangenes Antragsschreiben eines Meringer Bürgers als Anlage beigefügt, der die Notwendigkeit eines Haltverbotes im Bereich der Bouttevillestraße auf Höhe des Schlosses aus seiner Sicht eindringlich schildert.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Situation wurde vor Ort mit Verkehrssachbearbeitern der Polizeiinspektion beide Straßen betrachtet.

 

Aus deren Sicht sind die beantragten Halteverbote sinnvoll und auch erforderlich.

In der Wiesenstraße ist die Fahrbahnbreite an manchen Stellen zwar ohnehin zu schmal, um dort parken zu dürfen. Zur Verdeutlichung sollte aber auch in diesen Bereichen nicht auf eine Beschilderung verzichtet werden. Der Wegfall von Parkplätzen reduziert sich somit auf ein geringes Maß, da manch genutzte Plätze tatsächlich keine erlaubt nutzbaren Parkplätze sind.

 

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde kann ergänzt werden, dass die Feuerwehr nur in absolut erforderlichen Bereichen solche Anfragen an die Straßenverkehrsbehörde richtet.

Aus unserer Sicht hat die Feuerwehr eine nicht bestreitbare Kompetenz und Erfahrung, welche verkehrsrechtliche Situation nötig ist, damit die Feuerwehr ihre Einsatzorte ohne Zeitverzug erreichen kann.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): Je nach vorgefundener Situation und Bodengrund bei ggf. Nutzbarkeit von Laternenmasten werden ca. 18 Verkehrszeichen (da beidseitig) erforderlich. Pro Verkehrsszeichen sind für Material- und Arbeitskosten ca. 150 € anzusetzen. 

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Vorschlag A1: Im Bereich der Wiesenstraße von HsNr. 17 bis Einmündung Färbergasse wird ein beidseitiges Haltverbot mit Zeichen 283 angeordnet.

 

 

Vorschlag A2: Weiterhin wird im Bereich der Bouttevillestraße ab Zufahrt zum Parkplatz an der Schlossmühle bis oberhalb der südlichen Paarbrücke nahe dem Schloss ein beidseitiges Haltverbot angeordnet.

 

Zusätzlich wird im Bereich von der Einmündung des Parkplatzes an der ehemaligen Hochtenne bis zur nördlich davon gelegenen Paarbrücke ein beidseitiges, eingeschränktes Haltverbot (Verkehrszeichen 286) angeordnet.

 

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende Anordnung zu erstellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

zu Vorschlag A1: 0:11

 

 

zu Vorschlag A2: 11:0

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