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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Das bestehende Wohnhaus im Kirchenweg 8+10 am Ortsrand von Hofhegnenberg (Gemarkung Hausen b. Hofhegnenberg) soll umgebaut und erweitert werden. Dabei soll die östlichere der beiden Garagen (zwischen der westlichen Garage und dem Wohnhaus) in nahezu gleicher Dachform/Dachneigung/Höhe wie das angrenzende Wohnhaus (Satteldach DN 50°, Firsthöhe 8,20 Meter) aufgestockt werden. Das Erdgeschoss wird nach wie vor als Garage genutzt (plus Vorraum), im Dachgeschoss wird ein Wohnraum mit 32,43 m2 untergebracht. Südlich des Anbaus ist vor der Garage im Dachgeschoss eine Dachterrasse mit einer Fläche von 11,82 m2 vorgesehen. Zur besseren Nutzbarkeit des Dachgeschosses werden im Norden (10,30 Meter Breite) und Süden (7,59 Meter Breite) des Bestandsgebäudes zudem größere Gauben eingebaut. Ansonsten sind im Wohnhaus noch Grundrissänderungen dargestellt.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      07.02.2024

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  06.04.2024

Nächste Gemeinderatssitzung:   11.04.2024

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt drei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne, zwei davon sind im Eigentum der Gemeinde Steindorf. Die Gemeinde Steindorf ist in ihren Belangen durch das Vorhaben nicht berührt. Die Eigentümerin des dritten Nachbargrundstückes hat dem Vorhaben schriftlich zugestimmt. 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Da die Garagen fest mit dem Wohnhaus verbunden sind und nur eine Aufstockung erfolgt, kann hier die Auffassung vertreten werden, dass das Vorhaben dem Innenbereich nach § 34 BauGB zugeordnet werden kann. Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan existiert nicht. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein, der Anbau ist in Bezug vom Wohnhaus untergeordnet.

 

Die Abstandsflächen können vollständig auf dem eigenen Grundstück bzw. bis zur Straßenmitte eingebracht werden. Das Vorhaben löst keinen zusätzlichen Stellplatzbedarf aus, der Stellplatznachweis ist somit erbracht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

Die Gemeinde Steindorf stimmt dem Vorhaben als Nachbar zu.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  7:0

 

(GR Erhard nimmt als Planersteller nicht an der Abstimmung teil )

 

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