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Sachverhalt:

 

Die Antragsteller beantragten am 25.02./17.03.2024 die Fällung eines Baumes auf öffentlichen Grund vor ihrem Grundstück Am Alten Sportplatz 6. Der entsprechende Schriftverkehr mit Bildern ist zur Information als Anlage beigefügt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Der Baum bzw. das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12 „Alter Sportplatz“. Vor dem Grundstück ist gemäß Planzeichnung des Bebauungsplanes ein Baum („Anpflanzung von Bäumen“) dargestellt. Sollte ein Baumbestand aus zwingenden Gründen nicht erhalten bleiben können, so ist umgehend eine Ersatzpflanzung vorzunehmen (§ 9 Abs. 1 der Bebauungsplansatzung). Ein triftiger Grund für eine Entfernung wäre z.B. die Schadhaftigkeit des Baumes, die hier laut Schriftverkehr nicht vorliegt. Schatten- und Laufwurf stellen keine triftigen Gründe dar. Die als Hochstämme auf öffentlichen Grünflächen/Verkehrsflächen zu pflanzenden Bäume müssen mindestens 3 Meter Pflanzhöhe haben, es sind heimische Laubbäume zu verwenden (§ 9 Abs. 2) .

Wird dem Antrag stattgegeben, könnten weitere Anträge folgen bzw. es könnte dadurch ein Präzedenzfall geschaffen werden. Die Verwaltung verweist auf einen ähnlichen Antrag in der gleichen Straße vom Dezember 2022. Der Bau- und Planungsausschuss hat damals einstimmig beschlossen, den gegenständlichen Baum so lange zu erhalten, bis hier eine Schadhaftigkeit nachgewiesen werden kann. Auf den entsprechenden Beschlussbuchauszug 2022/5217 wird verwiesen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): ca. 1000 € (Fällung + Neupflanzung), der Antragsteller teilte per E-Mail mit, einen neuen Baum spenden zu wollen.

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag zu. Der Bauhof wird angewiesen, den gegenständlichen Baum entsprechend naturschutzrechtlichen Vorschriften zu entfernen und eine Ersatzpflanzung gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 12 „Alter Sportplatz“ vorzunehmen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

7:6

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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