Reduzieren

Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Ein Meringer Verein möchte auf dem Vereinsgelände an der Wertstoffsammelstelle eine Doppelfertiggarage als Lagerraum und ein Holzgelege errichten.

 

Die Doppelfertiggarage ist mit den Grundmaßen von 5,92 Meter x 5,75 Meter geplant. Die Garage wird mit einem Satteldach ausgeführt, die Firsthöhe beträgt 3,67 Meter, die Wandhöhe 2,45 Meter. Das überdachte Holzgelege wird in L-Form mit einem Flachdach errichtet, die Breite beträgt durchgängig 1,48 Meter, die Länge 4,68 Meter + 4,18 Meter und die Höhe 2,61 Meter.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:     26.03.2024

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  25.05.2024

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 13.05.2024

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt vier baurechtliche Nachbargrundstücke, der Planer des Vorhabens bestätigt im Bauantrag, dass ein Nachbar dem Vorhaben zugestimmt hat. Zu den weiteren Nachbarn wurden keine Angaben gemacht. Die Nachbarunterschriften sind somit nicht vollständig erbracht.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die Bauvorhaben befinden sich nicht im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortsteils und auch nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes. Die Bauvorhaben beurteilen sich somit nach § 35 BauGB als Vorhaben im Außenbereich. Da keine Privilegierung i.S.d. § 35 Abs. 1 BauGB vorliegt, beurteilt sich das Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB als sog. Sonstiges Vorhaben im Außenbereich. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist nicht erkennbar, die Erschließung ist gesichert.

 

Da der Markt Mering Grundstückseigentümer ist, wird bezüglich dem Vorhaben von der Liegenschaftsverwaltung (Abteilung 2) gerade ein entsprechendes Vertragswerk ausgearbeitet.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da das Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich zulässig ist.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

12:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.