Reduzieren

Sachverhalt:

Die Verwaltung nimmt eine Reihe Mitteilungen von Anwohnern und Eltern, aber auch eigene Beobachtungen und Testfahrten zum Anlass, in der Tratteilstraße die Ausweitung des dortigen Haltverbotes zu beantragen.

 

Es handelt sich um den Teilabschnitt der Tratteilstraße zwischen den Einmündungen an der Amberieustraße bzw. an der Kanalstraße.

 

Das dort mittels Haltverboten vorgeschriebene versetzte Parken führt in diesem Straßenabschnitt immer wieder zu Problemen. Diese manifestieren sich z.B. darin, dass Schulbusse bereits beim Rückwärtsfahren beobachtet wurden oder aber Rad fahrende Kinder- und Jugendliche durch das versetzte Parken und dem damit verbundenen, sich wiederholenden Aus- und Einscheren der Radfahrer, bei falscher Einschätzung der Situation (von Seiten der Radfahrer, aber nicht zuletzt auch von Seiten der Kraftfahrer), sich plötzlich entgegenkommenden Autos gegenüber sehen.

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Ein Wegfall aller Parkplätze auf einer Fahrbahnseite hat stets auch eine Erhöhung der durchschnittlichen Geschwindigkeit zur Folge. Dies gilt es ebenso zu bedenken wie ein nicht unerheblicher Wegfall von Parkplätzen. Je nach Aufstellung und Abmessung der Fahrzeuge dürften auf der südlichen Fahrbahnseite ca. 9 Plätze wegfallen, auf der nördlichen Seite bis zu 18 Plätze.

 

Losgelöst von diesen Überlegungen würde sich wegen der morgendlichen Hauptstoßrichtung des Radverkehrs, ein durchgehendes Haltverbot auf der nördlichen Fahrbahnseite (in Fahrtrichtung zum Schulzentrum) anbieten. Radfahrer hätten dann kein Hindernis auf ihrer Seite.

 

Die Idee das Haltverbot mit Zusatzzeichen zu ergänzen, auf denen festgelegte Uhrzeiten bzw. Zeiträume (z.B. „nur an Schultagen“) vermerkt sind, erscheint wegen der damit verbundenen Unklarheit, wo denn dann außerhalb der Zeiten geparkt werden darf, nicht praktikabel.

Schließlich dürfte man dann ja außerhalb der festgelegten Zeiträume, auf der gesamten Streckenlänge parken, was ja so nicht gewollt ist. Eine Mischung aus einem Haltverbot auf der gesamten Länge zu gewissen Zeiten mit einem versetzten Haltverbot außerhalb dieser Zeiträume (wie es aktuell besteht) lässt sich für Parkplatznutzer nicht eindeutig darstellen.

 

Unabhängig von den heutigen Beschlussvorschlägen wäre es auch denkbar, zunächst eine mobile Beschilderung (hierbei im Wechsel der Fahrbahnseiten, jeweils über mehrere Wochen hinweg) aufzustellen, um mit den gewonnenen Erfahrungswerten die schlussendlich beste bzw. nicht zuletzt die akzeptierteste Lösung zu finden. Dieses Ergebnis würde dann in einer späteren Ausschusssitzung erneut als Beschlussvorschlag eingebracht.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): Abhängig von der festzulegenden Fahrbahnseite und der Möglichkeit von Anbringung an vorhandenen Masten ca. durchschn.100 € pro Zeichen.

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

 

Im Abschnitt der Tratteilstraße zwischen Einmündung Amberieustraße sowie Einmündung Kanalstraße wird im Bereich der südlichen Fahrbahnseite ein durchgehendes Haltverbot mit Zeichen 283 angerordnet.

 

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.