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Beratungsfolge

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Sachverhalt

I.) Mit Schreiben vom 21.10.2015 beantragt das Faschingskomitee Mering e.V. für die Durchführung von 5 Veranstaltungen die Genehmigung und einen Zuschuss gemäß Vereinsförderrichtlinien in Höhe von 13.500,00 Euro.

Der Faschingsumzug mit anschließendem Zugausklang durch Merings Straßen ist ohne den finanziellen Zuschuss der Marktgemeinde und die Hilfe des Bauhofes alleine für den Verein nicht zu bewältigen.

 

Es handelt sich um:

1.) 12. Garde- und Showtanztreffen am 31.01.2016 (MZH)

2.)Weiberfasching 04.02.2016 (Marktplatz)

3.) FKM-Kinderball am 06.02.2016 (MZH)

4.) 26. Meringer Faschingsumzug
mit anschließendem Zugausklang am 07.02.2016 (Marktplatz)

5.) 5. Meringer Marktball am 08.02.2016 (MZH)

 

 

In den Vereinsförderrichtlinien steht unter B. Förderbereiche:

 

1.1 Jahreszuschüsse

Vereine erhalten für jedes jugendliche Mitglied (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) einen Zuschussbetrag von 13,00 EUR/Jahr. Ein entsprechender Nachweis (Mitgliederliste mit Geburtsdaten wie z.B. Meldung an den Dachverband) ist mit dem Antrag einzureichen.

 

1.6 Sonstige Zuschüsse

Karitativ tätige Vereine und Vereinigungen beantragen eine Bezuschussung durch Antragstellung für den Einzelfall, der Finanzausschuss des Marktes Mering entscheidet gesondert für jeden Anlass. Der Gemeinderat des Marktes Mering behält sich vor, auf Antragstellung in besonderen Fällen, soweit diese nicht bereits in diesen Richtlinien geregelt sind, Zuschüsse nach gründlicher Überprüfung, Beratung und Beschlussfassung, auch außerhalb dieser Regelungen zu gewähren.

 

          Neuanschaffung von Kostümen: Wegen des enormen Zuspruchs von Jugendlichen, ist es nicht mehr möglich auf vorhandene Kostüme und Bekleidung zurückzugreifen. Es sind dringend neue Kostüme für dieses und die kommenden Jahre anzuschaffen. Die bisherigen Kostüme sind nunmehr 18 Jahre im Einsatz gewesen und nicht mehr zu verwenden.

 

 

II.) Des Weiteren beantragt das Faschingskomitee Mering e.V. die Kosten der Bauhofleistungen für die 5 genannten Veranstaltungen zu übernehmen.

 

          Mithilfe bei Ausräumung und Abtransport der Geräte in der MZH ab 05.02.2016 und  einräumen sowie Anlieferung der Geräte am 09.02.2016
 

          Bereitstellung des Musikerpodiums ab 05.02.2016 in der MZH

 

          Absperrung des Marktplatzes für den Faschingsumzug mit anschließendem
Zugausklang am Marktplatz

 

 

In den Vereinsförderrichtlinien steht unter B. Förderbereiche:

1.1.1 Bauhofleistungen

Für Vereinsveranstaltungen örtlicher und überörtlicher Bedeutung (z.B. Markt- Kreismeisterschaften, Festumzüge usw.) können abrufbare Bauhofleistungen beantragt werden. Der Markt rechnet grundsätzlich Leistungen, welche vom Bauhof erbracht worden sind, ganz auf die laufenden Barzuschüsse an. Die Gesamtsumme der Bauhofleistungen kann durch Eigenleistung der Vereine (Einsparung der Personal- und Fahrzeugkosten), also Selbstabholung, reduziert werden. Bei Festumzügen und Großveranstaltungen werden die Kosten der Straßenschmückung, der Straßenabsperrmaßnahmen und der Straßenabsicherung nicht an den betreffenden Verein weiterverrechnet bzw. als Zuschuss gewährt.

 

Die Zuschüsse und Bauhofleistungen beliefen sich in den letzten Jahren wie folgt:

 

Jahr

gem. Zuschuss

Bauhofleistungen

Zweck

1994

1.789,52 €

0,00 €

kein Umzug

1995

3.067,75 €

5.224,22 €

Faschingsumzug fand statt

1996

0,00 €

0,00 €

kein Umzug

1997

3.067,75 €

10.264,31 €

Faschingsumzug fand statt

1998

0,00 €

0,00 €

kein Umzug

2000

0,00 €

2.136,89 €

kein Umzug - aber Open Air

2001

3.579,04 €

10.605,03 €

Faschingsumzug fand statt

2002

1.000,00 €

2.285,08 €

kein Umzug - aber Open Air

2003

3.600,00 €

8.877,08 €

Faschingsumzug fand statt

2004

1.000,00 €

4.443,23 €

kein Umzug - aber Open Air

2005

3.600,00 €

8.572,52 €

Faschingsumzug fand statt

2006

1.500,00 €

4.648,22 €

kein Umzug - aber Open Air

2007

3.750,00 €

6.900,55 €

Faschingsumzug fand statt

2008

0,00 €

1.006,42 €

kein Umzug - aber Open Air

2009

8.000,00 €

11.474,25 €

Faschingsumzug fand statt

2010

2.500,00 €

1.782,10 €

kein Umzug - aber Open Air

2011

9.000,00 €

7.170,44 €

Faschingsumzug fand statt

2012

0,00 €

3.856,93 €

kein Umzug - aber Open Air

2013

11247,33

8.908,14 €

Faschingsumzug + 3 Veranstaltungen

2014

(max. 13.500,00 €)

10.362,77 €

Faschingsumzug + 6 Veranstaltungen

2015

 (max. 3000,00 €)

  2.607,92 €

kein Umzug - aber Open Air

2016

          ------------------------

           -------------------------

Faschingsumzug + 5 Veranstaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

III.) Das Faschingskomitee Mering e.V. bitte um Übernahme der Kosten für Hallengebühren für den Kinderball am 06.02.2016

 

In den Vereinsförderrichtlinien steht unter C. Hallenbenutzung:

5. Veranstaltungen überörtlicher Bedeutung

Für Veranstaltungen von örtlicher Bedeutung wird keine Benutzungsgebühr erhoben. Grundsätzlich behält sich der Markt Mering das Recht vor, auf Antrag des jeweiligen Veranstalters, die
Hallennutzungsgebühr als Zuschuss zu gewähren.

 

 

IV.) Zur Finanzierung der genannten Veranstaltungen erzielt das Faschingskomitee Mering e.V. Einnahmen aus:

          Zugzeichenverkauf

          Ordensverleihung

          Beiträgen

          Fremdauftritten

          Bewirtung und Eintrittsgeldern der eigenen Veranstaltungen

          Sponsorengeldern

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 GO:

 

“Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; [...]”

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2015:            je nach Beschluss  €

Einmalig 2015: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Mittel in Höhe von 13.500 € wurden im Haushalt 2016 auf der Haushaltstelle 1/3000-7000 eingeplant

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt, dem Faschingskomitee Mering e.V. für die Durchführung der 5 genannten Veranstaltungen (12. Garde- u. Showtanztreffen, 5. Meringer Marktball, FKM Kinderball, Weiberfasching mit Weißwurstfrühstück, 26. Meringer Faschingsumzug) im Jahr 2016 nach Vorlage eines Verwendungsnachweises über die vollständigen Einnahmen (Spenden) und Ausgaben mit den dazugehörigen Belegen zur Minderung eines Defizites eine einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal……….. Euro zu gewähren.

 

Der größte Anteil fällt hier wie in allen Umzugsjahren für den Faschingsumzug an.

 

 

Der Hauptausschuss beschließt die Kosten der Bauhofleistungen für die 5 genannten Veranstaltungen des Faschingskomitees Mering e.V. zu übernehmen.

 

Der Hauptausschuss beschließt, dem Faschingskomitee Mering e.V. die Hallennutzungsgebühr für den Kinderball am 06.02.2016 gemäß Vereinsförderrichtlinien C. Hallenbenutzung Pkt. 5) zu erlassen.

 

Der Hauptausschuss beschließt, dem Faschingskomitee Mering e.V. keine Gebühren für die Nutzung des Marktplatzes für die „Open Air“ Veranstaltungen  und das „Weißwurstfrühstück“ zu berechnen.

 

Der Hauptauschuss beschließt, dem Faschingskomitee Mering e.V. bei der Neuanschaffung von neuen Kostümen für die Jugendgarde einen Zuschuss in Höhe von max. ...zu gewähren.

 

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Anlage/n

Schreiben des FKM vom 21.10.2015

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