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Beratungsfolge

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Sachverhalt

I. Beschreibung des Vorhabens

Auf dem unbebauten Grundstück soll eine Wohnanlage mit 10 Wohneinheiten und einer Tiefgarage errichtet werden.

Das Gebäude ist mit drei Vollgeschossen geplant. Das dritte Vollgeschoss ist als Penthausgeschoß ausgebildet und bis auf die östliche Gebäudeseite zurückversetzt.

Im Untergeschoss sind Kellerräume und die Tiefgarage vorgesehen. Die Wohnungen sind nur oberirdisch, ab dem EG aufgezeigt.

Die geplante Bebauung erreicht eine Grundflächenzahl von 0,38 für das Wohngebäude ohne Tiefgarage. Mit Tiefgarage, Rampe und befestigte Flächen ist eine GRZ von 0,69 errechnet.  Die Geschoßflächenzahl betitelt sich mit 0,76.

In der näheren Umgebung stehen bereits mehrere Objekte, die ebenfalls drei Vollgeschosse und eine ähnliche GRZ oder GFZ aufweisen.

Beispielsweise die Wohnanlage Hermann-Löns-Str. 9, 9a (GRZ > 0,70) und Lenbachstr. 4 und 4 a, sowie 5 (GRZ 0,6; GFZ 0,8). (siehe auch das beigefügte Luftbild)

Auf dem Gelände wird an der süd-östlichen Grundstücksgrenze ein Kinderspielplatz mit 73 m²  errichtet.

Für die Wohnungen errechnet sich ein Stellplatzbedarf von 18 Stellplätzen. Für Besucher sind gerundet zwei Stellplätze zu errichten. Laut der geltenden Stellplatzsatzung des Marktes Mering sind 25 % der erforderlichen Stellplätze, sowie die Besucherstellplätze oberirdisch zu errichten. In diesem Fall sind also 7 Stellplätze (davon zwei Besucherstellplätze) oberirdisch nachzuweisen.

Mit den in der Tiefgarage auf geplanten 14 Stellplätzen ist der Stellplatznachweis erbracht.

 

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:

23.03.2016

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:

23.05.2016

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:

02.05.2016

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist somit nach den Maßgaben des § 34 BauGB zu prüfen. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein.

Von Seiten des Wasserwerkes wurde bestätigt, dass die Wasser- und Löschwasserversorgung ausreichend gesichert ist.

Die Entwässerung wird durch das technische Marktbauamt überprüft. Die Planunterlagen werden nachgereicht. Unter Umständen kann in der Sitzung dargestellt werden, ob die Erschließung gesichert ist.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €

Einmalig 2016: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Anlage/n

Lageplan

Grundrisse

Ansichten

Schnitt

Luftbild

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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