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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Von Seiten der Verwaltung wird beantragt, auf dem nahe dem Sportheim verlaufenden Zufahrtsweg zu den tatsächlich öffentlichen Parkflächen, ein absolutes Haltverbot mit Zeichen 283 auszuweisen.

 

Dieser Zufahrtsweg wird bei gut besuchten Sportveranstaltungen regelmäßig zugeparkt.

Dies hat zur Folge, dass insbesondere nach der Veranstaltung ein reibungs- und gefahrloses Abfließen der bis dahin geparkten Fahrzeuge oftmals nicht möglich ist.

 

Durch die Ausweisung eines absoluten Haltverbotes kann dem entgegengewirkt werden.

 

Im Bereich des direkten Zufahrtsweges zwischen Tratteilstraße und Sportplatz hat der dort seit 2012 ausgewiesene Rettungsweg die Erwartung die in ihn gesetzt wurde erfüllt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die nach Ziffer 1 der VwV zu § 45 der Straßenverkehrsordnung zu beteiligende Polizeiinspektion hat dazu Stellung genommen und keine Einwände. Die Straßenverkehrsbehörde schließt sich dieser Einschätzung an.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: 890,00

Einmalig 2016: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschlussvorschlag

Auf der Westseite des Zufahrtsweges zwischen dem Sportheim und den tatsächlich öffentlichen Parkflächen wird ein absolutes Haltverbot beschlossen.

Die Straßenverkehrsbehörde der Verwaltungsgemeinschaft Mering wird angewiesen, die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen

 

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Anlage/n

1 Foto der Örtlichkeit

1 Ortsplan

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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