Mit Beschluß vom 11.08.2015 stimmte der Marktgemeinderat der Bau- und Nutzungsvereinbarung zum Neubau eines Vereinsheims zwischen dem Oldtimer- und Motorrad Club Mering e. V. (OMC) und dem Markt Mering zu.
Mit Schreiben vom 20.05.2016 beantragt der OMC nun einen Investitionszuschuß zum Neubau des Vereinsheims in Höhe von 15.000 €. Das Schreiben, das auch die Berechnung und Begründung des Antrags beinhaltet, ist beigefügt.
In der Vereinbarung ist unter Ziffer 9 die Bereitstellung von Geldmitteln geregelt:
„Für die Baudurchführung erhält der OMC Mering vom Markt Mering eine Bürgschaft in Höhe von 80.000 €.
Für den Fall, daß der Markt Mering aus der Ausfallbürgschaft in Anspruch genommen wird; verkürzt sich der kostenlose Nutzungszeitraum jeweils um 1 Jahr pro angefangene 10.000 EUR, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Zahlung.“
Weitere Vereinbarungen, z. B. zu einem Investitionszuschuß wurden nicht getroffen. Analog zur Regelung in Ziffer 9 wäre eine Nachtragsvereinbarung zu schließen, welche den kostenfreien Nutzungszeitraum (30 Jahre, Ziffer 11 Buchstabe a der Vereinbarung) bei Inanspruchnahme des Investitionszuschusses für das Vereinsheim jeweils um 1 Jahr pro angefangene 10.000 € verkürzt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die Vereinsförderung ist eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises und bemißt sich nach den Vorschriften des Art. 57 Abs. 1 GO:
Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; hierbei sind die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu berücksichtigen. Die Verpflichtung, diese Aufgaben zu erfüllen, bestimmt sich nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2016: 15.000 € | Einmalig 2016: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:
Mittel für diesen Zweck sind im Haushaltsplan 2016 des Marktes Mering nicht vorgesehen. Sie wären als außerplanmäßige Mittel bei HHSt. 3650-9870 bereitzustellen.