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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit Schreiben vom 15.11.2015 beantragten Herr Resch und Herr Mayer im Auftrag der CSU-Fraktion unter Ziffer 4: “Einplanung einer 450,00 Euro Kraft in den Haushaltsentwurf 2016 zwecks Beratung zur Schaffung eines Markt-Managers“. Hierauf wurde von der Verwaltung eine Beschlussvorlage erarbeitet, die in der Hauptausschusssitzung am 08.12.2015 dem Gremium zur Beratung vorgelegt wurde. Dabei wurde mit 11:1 Stimmen beschlossen, dass die Verwaltung den Auftrag erhält, in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern von Mering Aktuell zunächst das Anforderungsprofil zu definieren. Dies geschah in der Besprechung am 14.12.2015 zwischen Bürgermeister Kandler und den beiden Vorständen Herrn Steinbrecher und Herrn Spengler von Mering Aktuell e.V. Dies mündete dann in der Beschlussvorlage zur Hauptausschusssitzung am 19.01.2016, der eine Tischvorlage beigefügt war. Dort wurde die Tätigkeit des Markt-Managers wie folgt umschrieben:

 

„ Der City-Manager hat folgende Aufgabe:

 

a)      als Mediator und Mittler zwischen Geschäftswelt und Gemeinde zu fungieren  

b)      Unterstützung bei organisatorischen Fragen zu geben

c)      als Anlaufstelle für Geschäftsleute zu fungieren

 

Nicht dazu gehört die Organisation von Veranstaltungen (insbesondere Gewerbeausstellung). Dies bleibt originäre Aufgabe von Mering Aktuell e.V. „

 

Diese Aufgabenbeschreibung fand keine Zustimmung. Es wurde eine Alternative zu den beiden letzten Sätzen der Aufgabenbeschreibung erarbeitet, die lautete: „Bestehende Veranstaltungen bleiben natürlich weiterhin in der Verantwortung der bisherigen Organisatoren“. Zur Abstimmung gestellt und mit 6:7 Stimmen abgelehnt. Statt dessen sollten sich die Fraktionen nochmals mit dem Thema beschäftigen.

 

Da sich die Diskussion nicht an der Sache, sondern an protokollarischen Fragen entzündete, wurde dem Gremium in der Sitzung des Hauptausschusses vom 08.03.2016 von der Verwaltung unter Tagesordnungspunkt 6 erneut eine Beschlussvorlage präsentiert.

 

In der Sitzung am 08.03.2016 wurde das Wort City-Manager durch Marktbeauftragter ersetzt und der Beschlussvorschlag dahingehend ergänzt, dass die Einstellung eines Marktbeauftragten auf 450,00 Euro-Basis in der Entgeltgruppe 6 TVöD erst nach Erstellung eines Aufgabenprofils erfolgt. Dies sollte in einer Fraktionssprecherrunde geschehen.

 

Die Fraktionssprecherrunde fand am 18.04.2016 statt. Hier wurde die Aufgabenbeschreibung der Tischvorlage zur Sitzung am 19.01.2016 besprochen und durch ein Wort ergänzt.

 

Nunmehr lautet die Aufgabenbeschreibung wie folgt:

 

„ Der Marktmanager hat folgende Aufgaben:

 

a)      als Mediator und Mittler zwischen Einzelhandel, Geschäftswelt und Gemeinde zu fungieren  

b)      Unterstützung bei organisatorischen Fragen zu geben

c)      als Anlaufstelle für Geschäftsleute zu fungieren

 

Bestehende Veranstaltungen bleiben natürlich weiterhin in der Verantwortung der bisherigen Organisatoren“.

 

Weiter wurde vereinbart, dass zur Personalfindung vorerst keine Stellenanzeige in der Zeitung erfolgt, sondern potentielle Bewerber durch einen Bericht im Paaranzeiger auf das Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung hingewiesen werden. Dies geschah in der Ausgabe des Paaranzeigers vom 04.05.2016.

 

Nun moniert die Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau von Thienen, dass das Thema erneut dem Gremium vorgelegt werden soll, da die Fraktionssprecherrunde kein beschließendes Gremium sei.

 

Der Verfasser hat in der Antwortmail darauf hingewiesen, dass vom Hauptausschuss diese Vorgehensweise so festgelegt wurde, aber eine erneute Beratung vorgenommen werden kann, sofern die Fraktionsvorsitzenden dies befürworten. Eine Antwort erfolgte nicht.

 

Um sich nicht den Vorwurf undemokratischen Handelns einzufangen, legt der Verfasser das erarbeitete Aufgabenprofil zur Beratung und Beschlussfassung vor. Die Tatsache der Einstellung und der arbeitsvertraglichen Bedingungen ist bereits durch Beschluss festgelegt worden.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die Wirtschaftsförderung obliegt den Landkreisen. Dennoch ist es den Kommunen erlaubt,  als freiwillige Aufgabe ihren Ort attraktiv zu gestalten und zu präsentieren, solange keine direkte Wirtschaftsförderung stattfindet.    

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €

Einmalig 2016: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss beschließt, dem Marktbeauftragten folgende Aufgaben zuzuweisen:

 

a)      als Mediator und Mittler zwischen Einzelhandel, Geschäftswelt und Gemeinde zu fungieren  

b)      Unterstützung bei organisatorischen Fragen zu geben

c)      als Anlaufstelle für Geschäftsleute zu fungieren

 

Bestehende Veranstaltungen bleiben natürlich weiterhin in der Verantwortung der bisherigen Organisatoren.

 

Die Personalfindung, wie sie die Fraktionssprecherrunde festgelegt hat, wird nachträglich gebilligt. 

 

 

 

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Anlage/n

 

 

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