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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 21.10.2016 beantragte die katholische Kirchenstiftung St. Michael Mering einen Zuschuß zur Sanierung der Kapelle St. Franzisk.

 

Zunächst wurde mit Schreiben vom 22.02.2016 ein Zuschuß in Höhe von mindestens 250 EUR beantragt, der mit Schreiben vom 14.03.2016 auf dem Verwaltungsweg bewilligt wurde.

 

In der Vergangenheit hat der Markt Mering kirchliche Sanierungs- und Investitionsvorhaben wie folgt gefördert:

 

  • Erneuerung der Orgel in der Pfarrkirche St. Michael im Jahr 2006: 28.376,50 EUR
    (= 5,03 % der Gesamtkosten)
  • Sanierung der Kirche St. Johannes Baptist im Jahr 2012: 5.000 EUR

(=2,71 % der Gesamtkosten)

Sanierung der Kirchturmuhr in Meringerzell im Jahr 2012: 2.000 EUR

(= 48,05 % der Gesamtkosten)

  • Sanierung der Pfarrkirche St. Michael Mering in den Jahren 2013 – 2016: 300.000 EUR (= 6,97 % der Gesamtkosten)
  • Sanierung der Kirche Mariä Himmelfahrt im Jahr 2015: 11.000 EUR
    (= 4,45 % der Gesamtkosten)

 

In den Jahren 2002 bis 2004 wurden auch die Translatio der Krankenhauskapelle und die Sanierungsarbeiten am Kirchturm der Pfarrkirche St. Michael gefördert.

 

Für die Sanierung der Kapelle St. Franzisk belaufen sich die Gesamtkosten auf mindestens 500.000 EUR; beantragt wird ein Zuschuß in Höhe von maximal 25.000 EUR, das entspricht 5 % der Gesamtkosten.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Zuschuß an die katholische Kirchenstiftung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde, die in Art. 57 GO wie folgt beschrieben wird:

 

(1) 1Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; hierbei sind die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu berücksichtigen.2Die Verpflichtung, diese Aufgaben zu erfüllen, bestimmt sich nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften.

(2) 1Die Gemeinden sind unbeschadet bestehender Verbindlichkeiten Dritter in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, die aus Gründen des öffentlichen Wohls erforderlichen Einrichtungen zur Versorgung mit Trinkwasser herzustellen und zu unterhalten.2Sonstige gesetzlich festgelegte Verpflichtungen der Gemeinden bleiben unberührt.

(3) Übersteigt eine Pflichtaufgabe die Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, so ist die Aufgabe in kommunaler Zusammenarbeit zu erfüllen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: 25.000 €

Einmalig 2017: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Mittel für den Investitionskostenzuschuß wären im Haushalt- und Finanzplan 2017 – 2020 bei HHSt. 3650-9870 (Denkmalschutz) zu veranschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuß beschließt, der katholischen Kirchenstiftung St. Michael Mering für die Sanierung der Kapelle St. Franzisk im Jahr 2017 einen Investitionszuschuß in Höhe von höchstens ……………..EUR zu gewähren, soweit ein Defizit in dieser Höhe entsteht.

Die Finanzierung des Vorhabens ist darzustellen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises, der bis zum 30.11.2017 vorgelegt werden muß. Die Auszahlung erfolgt bis zum 31.12.2017. Danach besteht kein Anspruch mehr auf die Auzahlung des Zuschusses.

Im übrigen gelten die staatlichen Regelungen für die Gewährung von Zuschüssen.

 

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Anlage/n

Antragsschreiben vom 22.02.2016

Schreiben des Marktes Mering vom 14.03.2016

Antragsschreiben vom 21.10.2016

 

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