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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 26.02.2017 beantragt der Deutsche Alpenverein Sektion Mering einen Baukostenzuschuß zum Ausbau des Dachgeschosses für einen Jugendraum und eine Indoorboulderwand in der Kletteranlage in der Hermann-Löns-Straße 62 (Grundstück der Wertstoffsammelstelle) in Höhe von 50.000 €.

 

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 107.250,00 €. Im Gegensatz zu den anderen Vereinen, die in letzter Zeit Vereinsheim errichteten (KK-Schützen, OMC, Heimat- und Volkstrachtenverein) will der Alpenverein das Vorhaben nicht fremdfinanzieren, d. h. er nimmt kein Darlehen auf.

 

Für die Anlage besteht ein Mietvertrag vom 11.03.1998, der für die Dauer vom 01.04.1998 bis 31.03.2016 geschlossen wurde. Im Hinblick auf die Umbaumaßnahmen wurde vereinbart, einen neuen Vertrag zu formulieren, sobald das Vorhaben konkret wird. Der Mietzins betrug 1.800 DM (920,33 EUR) jährlich.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Bei der Gewährung eines Baukostenzuschusses an den Deutschen Alpenverein Sektion Mering handelt es sich um eine freiwillige Leistung i. S. d. Art. 57 GO.

 

Art. 57 Aufgaben des eigenen Wirkungskreises

(1) 1Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; hierbei sind die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu berücksichtigen. 2Die Verpflichtung, diese Aufgaben zu erfüllen, bestimmt sich nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften.

(2) 1Die Gemeinden sind unbeschadet bestehender Verbindlichkeiten Dritter in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, die aus Gründen des öffentlichen Wohls erforderlichen Einrichtungen zur Versorgung mit Trinkwasser herzustellen und zu unterhalten. 2Sonstige gesetzlich festgelegte Verpflichtungen der Gemeinden bleiben unberührt.

(3) Übersteigt eine Pflichtaufgabe die Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, so ist die Aufgabe in kommunaler Zusammenarbeit zu erfüllen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

X

ja, abhängig von der Beschlußlage

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €

Einmalig 2017: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Im Haushaltsentwurf 2017 ist für diesen Zweck kein Ansatz eingeplant. Die Mittel wären bei HHSt. 5500-9870 zu veranschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuß beschließt, dem Deutschen Alpenverein Sektion Mering einen Investitionszuschuß zum Ausbau der Kletteranlage in der Hermann-Löns-Straße 62 in Höhe von …………………. EUR zu gewähren. Der Zuschuß wird nach Baufortschritt auf Antrag bis zur Höhe von 80 % des Gesamtbetrages ausgezahlt. Die restlichen 20 % werden nach Vorlage eines Verwendungsnachweises über die vollständigen Einnahmen und Ausgaben ausgezahlt. Es gelten sinngemäß die Zuschußrichtlinien des Freistaates Bayern.

 

Mit dem Deutschen Alpenverein Sektion Mering ist ein Mietvertrag zu schließen mit einer Nutzungsdauer bis zum  ……………….

 

Das jährliche Mietzins beträgt ………………. EUR.

 

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Anlage/n

Antragsschreiben mit Anlagen vom 26.02.2016

Mietvertrag vom 11.03.1998   

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