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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Für das Anwesen Bahnhofstraße 27 wurde ein Antrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage eingereicht. Das Bestandsgebäude (Einfamilienhaus) soll hierfür abgebrochen werden. Das Gebäude (Grundfläche 16,49 x 19,33 Meter) ist mit 7 Wohneinheiten in 3 Vollgeschossen geplant. Es errechnet sich eine Grundflächenzahl I (nur Gebäude) von 0,40, eine Grundflächenzahl II (Gebäude inkl. sonstige überbaute Außenflächen) von 0,64 und eine Geschossflächenzahl von 1,0. Die Wandhöhe ist mit 8,10 Metern angegeben, die max. Gebäudehöhe beträgt 9,90. Das Gebäude ist mit einem flach geneigtem Walmdach geplant. Im Untergeschoss ist eine Tiefgarage mit 10 Stellplätzen geplant, die mittels eines PKW-Aufzuges angefahren wird, weitere 6 Stellplätze sind oberirdisch angeordnet. Die Stellplätze sollen zum Teil als Duplex-Stellplätze errichtet werden.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:25.04.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:25.06.2017

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:19.06.2017

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt 3 Nachbarn im baurechtlichen Sinne. Laut Antragsteller wurden die Nachbar schriftlich über das Vorhaben informiert. Nachbarunterschriften wurden nicht vorgelegt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, es beurteilt sich somit baurechtlich nach § 34 BauGB – Innenbereich.  Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Gebäude fügt sich in die teils massivere Umgebungsbebauung hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse und der Kubatur ein.

 

Das Grundstück liegt nicht an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die Erschließung ist allerdings per Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht sowie Ver- und Entsorgungsleitungsrecht) über das Grundstück Bahnhofstr. 29 + 31 gesichert. Ein entsprechender Grundbuchauszug wurde seitens des Antragstellers vorgelegt. Die erforderliche Entwässerungsplanung wird vom Antragsteller noch nachgereicht. Dieser hat das Vorhaben bereits mit Herrn Marktbaumeister Lichtenstern besprochen.

 

Die Stellplatzanordnung und Stellplatzanzahl wurde überprüft und entspricht den Vorgaben der GaStellV und der Stellplatzsatzung des Marktes Mering. Es errechnet sich ein Stellplatzbedarf von 15 Stellplätzen, der Bauherr plant die Errichtung von 16 Stellplätzen. Der Stellplatznachweis ist somit erbracht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

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Anlage/n

Lageplan

Ansichten, Schnitte, Grundrisse           

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