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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Am 15.07.2016 wurde der Bauantrag zur Errichtung eines Mensa-Pavillons für das Gymnasium Mering seitens des Landratsamt Aichach-Friedberg eingereicht. Mit Bescheid vom 19.08.2016 wurde das Vorhaben bauaufsichtlich genehmigt. Zwischenzeitlich hat sich ein Mehrbedarf ergeben, das Mensagebäude nun nicht mehr erdgeschossig, sondern zweistöckig errichtet werden. Diese Aufstockung macht einen erneuten Bauantrag notwendig. Im Obergeschoss sollen zusätzlich notwendige Klassen-/Ausweich- und Kursräume, ein Büro und ein Sanitärbereich entstehen.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:14.12.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:14.02.2018

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:19.02.2018

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt im baurechtlichen Sinne sechs Nachbargrundstücke. Es wurde keine Nachbarbeteiligung durchgeführt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Dort sind Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig, wenn Sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. In Bezug auf die unmittelbar nebenliegenden, mehrgeschossigen Gebäude der Realschule und des Gymnasiums fügt sich das Mensa-Gebäude nach § 34 BauGB unstrittig ein.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €

Einmalig 2018: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben, da dieses sich nach § 34 BauGB einfügt.

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Anlage/n

Ansichten, Schnitte, Grundrisse – Alte Planung

Ansichten, Schnitte, Grundrisse  - Neue Planung     

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