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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Ein Anlieger der Kreuzeckstraße beantragt in seinem Namen und seiner Angabe nach im Auftrag eines Personenkreises von 13 Alt-Anlieger (gem. einer Unterschriftenliste vom 21.09.2014) auf einem Teilbereich der Ostseite der Kreuzeckstraße ein Haltverbot (ugs.

absolutes Haltverbot) mit Zeichen 283.

 

Er (der Hauptantragsteller der auch die Schriftsätze verfasst hat) nimmt dabei Bezug auf einen früheren Antragsschriftsatz vom 07.09.2017

 

Das schriftliche Konstrukt des Antrages und dessen Vielzahl an Quer- und Rückverweisen erscheint nicht geeignet, die Begründung oder sonstige Inhalte zusammenzufassen, ohne dass das ein oder andere Detail evtl. unbeabsichtigt zu stark oder zu gering gewichtet würde.

Auch scheint eine genaue Trennlinie zwischen dem eigentlichen Antrag und weiteren vielfältigen Informationen in den vollständigen Schriftsätzen nicht darstellbar zu sein.

 

Die Verwaltung hat sich daher entschlossen, den vollständigen Schriftsatz auf den sich dieser aktuelle Antrag gründet und den Schriftsatz vom 07.09.2017 (auf den der aktuelle Antrag Bezug nimmt und dem ein Plan beigefügt ist, der dem aktuellsten Antrag nicht beiliegt) als Anlagen vollständig zur eigenen Würdigung beizufügen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Stellungnahme der Polizeiinspektion Friedberg:

Die nach Ziffer 1 der VwV zu § 45 der Straßenverkehrsordnung zu beteiligende

Polizeiinspektion Friedberg wurde um eine neuerliche Einschätzung der Verkehrssituation in der Kreuzeckstraße gebeten.

Schriftliche Antwort wortgemäß: „Es liegen keine polizeilichen Erkenntnisse vor, die eine Änderung der Gesamtsituation in der Kreuzeckstraße begründen, zudem sind diesbezüglich ausführliche Stellungnahmen gefertigt worden.“

 

Stellungnahme des BRK Mering:

Aus dessen Sicht gibt es keine Notwendigkeit das Haltverbot auszudehnen.

 

Stellungnahme der Feuerwehr Mering:

Solange eine Durchfahrtsbreite von 3,5 m gewahrt bleibt und die Fahrzeuge entsprechend korrekt parken, sieht die Feuerwehr sich in ihrer Handlungsfähigkeit nicht eingeschränkt.

 

 

Stellungnahme des zuständigen Wasserwerks:

Wenn die Ostseite mit einem absoluten Haltverbot ausgeschildert würde, wäre dies für die Mitarbeiter des Wasserwerks von Vorteil. Die Absperrschieber zu den Häusern wären dann zugänglich. So ist die Zugänglichkeit durch parkende Autos oftmals nicht möglich. Man

müsse aber fairerweise sagen, dass diese Problematik auch für andere Straßen gelte.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €

Einmalig 2018: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Antrag wird abschließend abgelehnt, da sich die Sach- und Rechtsgrundlage seit

Beschluss vom 13.10.2014 nicht geändert hat und keine straßenverkehrsrechtliche Erforderlichkeit zur Erweiterung der jetzigen Beschilderung gesehen wird.

 

Mit der Ablehnung wird gleichzeitig festgestellt, dass künftige Anträge des Antragstellers bzgl. der Kreuzeckstraße in Verbindung mit Erwägungen oder Forderungen zur Änderung oder Erweiterung des bestehenden Haltverbotes nicht mehr dem Bau- und Umweltausschuss als Beschlussvorschlag vorzulegen sind.

 

 

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Anlage/n
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Schriftsatz des Antragstellers vom  23.07.2018

Schriftsatz des Antragstellers vom 07.09.2017 mit Plänen

Plan der Fahrbahnbreiten Kreuzeckstraße

 

 

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