Ein Anlieger der Kreuzeckstraße beantragt in seinem Namen und seiner Angabe nach im Auftrag eines Personenkreises von 13 Alt-Anlieger (gem. einer Unterschriftenliste vom 21.09.2014) auf einem Teilbereich der Ostseite der Kreuzeckstraße ein Haltverbot (ugs.
absolutes Haltverbot) mit Zeichen 283.
Er (der Hauptantragsteller der auch die Schriftsätze verfasst hat) nimmt dabei Bezug auf einen früheren Antragsschriftsatz vom 07.09.2017
Das schriftliche Konstrukt des Antrages und dessen Vielzahl an Quer- und Rückverweisen erscheint nicht geeignet, die Begründung oder sonstige Inhalte zusammenzufassen, ohne dass das ein oder andere Detail evtl. unbeabsichtigt zu stark oder zu gering gewichtet würde.
Auch scheint eine genaue Trennlinie zwischen dem eigentlichen Antrag und weiteren vielfältigen Informationen in den vollständigen Schriftsätzen nicht darstellbar zu sein.
Die Verwaltung hat sich daher entschlossen, den vollständigen Schriftsatz auf den sich dieser aktuelle Antrag gründet und den Schriftsatz vom 07.09.2017 (auf den der aktuelle Antrag Bezug nimmt und dem ein Plan beigefügt ist, der dem aktuellsten Antrag nicht beiliegt) als Anlagen vollständig zur eigenen Würdigung beizufügen.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Stellungnahme der Polizeiinspektion Friedberg:
Die nach Ziffer 1 der VwV zu § 45 der Straßenverkehrsordnung zu beteiligende
Polizeiinspektion Friedberg wurde um eine neuerliche Einschätzung der Verkehrssituation in der Kreuzeckstraße gebeten.
Schriftliche Antwort wortgemäß: „Es liegen keine polizeilichen Erkenntnisse vor, die eine Änderung der Gesamtsituation in der Kreuzeckstraße begründen, zudem sind diesbezüglich ausführliche Stellungnahmen gefertigt worden.“
Stellungnahme des BRK Mering:
Aus dessen Sicht gibt es keine Notwendigkeit das Haltverbot auszudehnen.
Stellungnahme der Feuerwehr Mering:
Solange eine Durchfahrtsbreite von 3,5 m gewahrt bleibt und die Fahrzeuge entsprechend korrekt parken, sieht die Feuerwehr sich in ihrer Handlungsfähigkeit nicht eingeschränkt.
Stellungnahme des zuständigen Wasserwerks:
Wenn die Ostseite mit einem absoluten Haltverbot ausgeschildert würde, wäre dies für die Mitarbeiter des Wasserwerks von Vorteil. Die Absperrschieber zu den Häusern wären dann zugänglich. So ist die Zugänglichkeit durch parkende Autos oftmals nicht möglich. Man
müsse aber fairerweise sagen, dass diese Problematik auch für andere Straßen gelte.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2018: € | Einmalig 2018: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: