Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Schutzkleidung der Freiwilligen Feuerwehr Mering ist erneuerungsbedürftig. Ca. 50 % der Kleidung ist älter als zehn Jahre und muß damit jedenfalls ersetzt werden. Viele der übrigen Anzüge sind allein durch die Anzahl der Reinigungsvorgänge an der Verschleißgrenze

 

Die einschlägige Norm ist DIN-EN 469 „Schutzkleidung für die Feuerwehr“, weitere Hinweise enthält die Information 205-014 der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung zu den Anforderungen und der Beschaffenheit von Feuerwehrschutzkleidung.

 

Für Atemschutzgeräteträger ist seit dem Jahr 2016 die Schutzstufe 2 verpflichtend, so daß auch hier nachgerüstet werden muß.

 

Insgesamt müssen ca. 85 Garnituren beschafft werden; für die Jahre 2020 und 2021 wäre die Ersatzbeschaffung in zwei Chargen vorgesehen.

 

Die vorhandenen, noch funktionsfähigen Schutzanzüge soll dann die Löschgruppe Baierberg erhalten, deren Anzüge defekt und 20 Jahre alt sind, mit den übrigen Anzügen werden die Feuerwehranwärter ausgestattet.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Betrieb einer freiwilligen Feuerwehr ist eine gemeindliche Pflichtaufgabe nach Art. 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz:

 

Aufgaben der Gemeinden

(1) Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, daß drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).

(2) 1Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. 2Sie haben in diesen Grenzen außerdem die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitzustellen und zu unterhalten.

(3) Rechtsvorschriften, nach denen die Gemeinden für bauliche oder betriebliche Maßnahmen zur Verhütung oder Eindämmung von Bränden zu sorgen haben (vorbeugender Brandschutz), bleiben unberührt.

(4) 1 Art. 4 Abs. 3 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung und das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit finden Anwendung. 2Soll die Pflichtaufgabe nach Abs. 1 auf einen Zweckverband oder durch Zweckvereinbarung übertragen werden, sind die betroffenen Kreis- und Stadtbrandräte, Leiter von Berufsfeuerwehren und Feuerwehrkommandanten vorab zu hören. 3Die Vorschriften dieses Gesetzes finden im Falle des Satzes 2 entsprechende Anwendung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 201920/2021: 85.000 €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Mittel für die Beschaffung von Schutzkleidung wären im Haushalt- und Finanzplan 2020 bis 2023 bei HHSt. 1300-9350 zu veranschlagen.

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Hauptausschuss beschließt die Beschaffung von Schutzkleidung für die Freiwillige Feuerwehr Mering in den Jahren 2020 und 2021. Die Verwaltung wird mit der Ausschreibung und dem Abschluß eines Rahmenvertrags beauftragt.

Reduzieren
Anlage/n
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.