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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Auf dem Betriebsgelände Lechfeldstraße 2 möchte die Betreiberfirma vier Container zur Nacherhitzung aufstellen. Diesbezüglich wurde ein Bauantrag eingereicht. Die Container sollen aneinandergereiht nördlich von der bestehenden Blutanlage aufgestellt werden. Ein Container hat dabei die Außenmaße von 2,41 Meter Breite x 12,19 Meter Länge x 2,89 Meter Höhe (= 29,38 m2 Grundfläche), alle vier Container haben somit zusammen eine Grundfläche von 117,52 m2 (Rauminhalt 339,63 m3).

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:13.11.2019

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:13.01.2020

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:20.01.2020

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es existieren 7 Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Unterschriften liegen nicht vor. 2 der 7 Grundstücke sind ebenfalls im Besitz des Bauherrn. Zwei weitere Nachbargrundstücke (östlich angrenzende Außenbereichsflächen) sind im Besitz des Marktes Mering.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Außenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit ergibt sich, wie bei den bisherigen Vorhaben auf dem Betriebsgelände auch, aus den §§ 29, 35 Abs. 2 BauGB (sonstiges Vorhaben im Außenbereich). Öffentliche Belange werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt (§ 35 Abs. 2, 3 BauGB). Die Erschließung ist gesichert. Insbesondere können dem Vorhaben nicht die in § 35 Abs. 3 BauGB genannten Belange entgegengehalten werden, da es sich bei dem beantragten Bauvorhaben um einen untergeordneten Teil des zulässigerweise errichteten Gewerbebetriebes handelt und das Bauvorhaben in einem angemessenen Verhältnis zu den bestehenden Gebäuden steht.

 

Die Container zur Nacherhitzung halten die erforderliche, gesetzliche Abstandsfläche zu der südlich gelegenen Blutanlage nicht ein. Für die Unterschreitung der Mindestabstandsfläche wurde seitens des Bauherrn ein Antrag auf Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingereicht. Über die Zustimmung entscheidet ausschließlich das Landratsamt, seitens der Gemeinde kann nur auf abstandsflächenrelevante Belange hinweisen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, da das Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich zulässig ist und keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden.

 

Auf abstandsflächenrelevante Belange wird zudem verwiesen.

 

Der Markt Mering stimmt dem Vorhaben als Nachbar zu.

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Anlage/n
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  • Gezeichneter Lageplan
  • Eingabeplan

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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