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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Bei einem Termin mit Vertretern des Kreisjugendamts, des Bauamtes und des Landrats selbst am 17.10.2019 wurde auf deren Einladung hin der dringende Bedarf in Mering an Betreuungsplätzen für Krippen- und Kindergartenkinder im Landratsamt Aichach-Friedberg diskutiert.

 

Notwendigkeit weiterer Betreuungsplätze:

 

Einwohnerdaten (Hauptwohnung Mering)

 

Geburtsjahr

2019

2018

2017

2016

2015

2014

2013

Anzahl

163

144

191

185

161

154

169

 

 

Anzahl der Betreuungsplätze im Bereich der Kinder im Alter von einem Jahr bis zur Einschulung:

 

Kindergarten Am Sommerkeller

110 Plätze

Integratives Kinderhaus Kapellenberg

105 Plätze gesamt 30 Krippenplätze 7 Integrativplätze (belegen je 3 Plätze)

Haus der kleinen Freunde Farbkleckse

80 Plätze gesamt 30 Krippenplätze (bis 31.08.20 - wird wieder beantragt)  Erhöhung von 50 auf 52 Kindergartenplätze wird beantragt

Kindergarten St. Afra

82 Plätze (bis 31.08.20 – der Träger möchte dies wieder beantragen)

Kinderkrippe St. Afra

24 Krippenplätze

Kindergarten St. Margarita

80 Plätze

Kinderwelt Mering

50 Plätze gesamt 20 Kindergartenplätze 10 Krippenplätze 20 Plätze für Schulkinder

Kinderwelt Schloßmühlstraße

65 Plätze gesamt 15 Krippenplätze 7 Kindergarten U3 (werden zweifach gezählt)

Bienenkorb Mering

24 Krippenplätze

Kinderhaus Mering

25 Plätze gesamt 10 Kindergartenplätze 5 Krippenplätze 15 Hortplätze

Alle Einrichtungen

645 Plätze

Alle Einrichtungen mit Krippenplätze

138 Plätze

Alle Einrichtungen mit Kindergartenplätze

472 Plätze

 

 

Betreuungsquote:

 

Im Bereich der ein- bis dreijährigen Kinder liegt die Betreuungsquote bei rund 70 %, im Bereich der Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung liegt die Betreuungsquote bei knapp 100 %.

 

Vor allem im Bereich der Krippenbetreuung ist die Betreuungsquote in den letzten Jahren massiv gestiegen; das Angebot ist nicht mit der Nachfrage gewachsen.

 

Fehlbedarf:

 

Im „Integratives Kinderhaus Kapellenberg“ werden in der Erweiterung im Kornblumenring 8/10 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen, die nach dem derzeitigen Bauzeitenplan nicht sicher zum Beginn des Kindergartenjahres 2020/2021 zur Verfügung stehen werden. Problematisch ist derzeit auch die Personalsituation. Bislang konnte nicht ausreichend pädagogisches Personal gewonnen werden.

 

Aktuell fehlen (unter Einbeziehung der neuen Plätze im „Kapellenberg“ im Bereich der Krippenbetreuung zum Kindergartenjahr 2020/2021 78 Plätze, im Bereich der Kindergartenbetreuung fehlen 61 Plätze. Mit jedem weiteren Zuzug verschlechtert sich das Bild.

 

Es ist nach den Erfahrungen der letzten Jahre davon auszugehen, daß die Betreuungsquote im Bereich der Krippenbetreuung weiter steigen wird. Wie sich die Geburtenzahlen entwickeln werden, bleibt im spekulativen Bereich; es ist jedenfalls davon auszugehen, daß durch den noch zu erwartenden Zuzug im Baugebiet Oberfeld I sowie durch die Nachverdichtung im Wohnbaubereich im Bestand die Zahlen nicht sinken, sondern eher steigen werden, so daß eine Interimslösung unabhängig von den übrigen Vorhaben, die einen deutlich längeren Zeitvorlauf haben, dringend notwendig wird.

 

Der Landkreis Aichach-Friedberg als Träger der örtlichen Jugendhilfe sah sich in den letzten Jahren immer wieder mit Schadensersatzklagen von Eltern konfrontiert, denen kein Betreuungsplatz angeboten werden konnte. Es ist nicht ausgeschlossen, daß der Landkreis die geleisteten Schadensersatzzahlungen an den Markt Mering weiterreicht, wenn der Bedarf an Betreuungsplätzen nicht zeitnah gedeckt wird.

 

Größe und Standort einer Interimslösung

 

Die Vertreter des Kreisjugendamtes hatten verschiedene Vorschläge für eine Einrichtung mit bis zu 48 Krippen- und 75 Kindergartenplätzen in den Räumen der ehemaligen Kantine der Firma Ludwig Leuchten in der Frühlingstraße 15 in Mering mit einem Summenraumprogramm von 736 m² erarbeitet. Dazu kommen Freiflächen von 10 m²/Betreuungsplatz, so daß diese bei der größten Lösung 1.230 m² messen müßten.

 

Eine eher allgemein gehaltene Stellungnahme des Bauamtes zum Brandschutz, sowie Hinweise der Kommunalen Unfallversicherung Bayern waren den Unterlagen ebenfalls beigefügt (s. Anlage). Für die übrigen Nutzer der Gewerbeeinheit wäre der Betrieb der Kindertagesstätte mit massiven Einschränkungen in der Nutzung verbunden.

 

Zur Ermittlung der dafür aufzuwendenden Baukosten wurde das Architekturbüro Wossnig (Kissing) mit einer überschlägigen Kostenermittlung beauftragt, die mit Datum vom 12.12.2019 vorgelegt wurde. Die Umbaukosten würden demnach 1.717.527 EUR betragen. Die Kosten für die Herstellung der Freiflächen sind darin nicht enthalten.

 


Dazu kämen die laufenden Kosten für die Anmietung der Flächen sowie die Kosten des Rückbaus bei einer Beendigung des Mietvertrages. Ungewiß ist jedenfalls, wie lange die Flächen bei der Firma Ludwig zur Verfügung stehen würden. Das Risiko, die Einrichtung aufgrund einer Änderung der Firmenpolitik verlagern zu müssen, kann letztlich nicht bewertet werden.

 

Angesichts der aufzuwendenden Kosten für ein angemietetes Objekt und die Risiken wurden durch die Verwaltung Alternativen geprüft.

 

Variante 1

 

Im Gewerbepark Mering West wurde das Grundstück 16 mit 3.266 m² durch den Projekt- und Vergabeausschuß Gewerbepark Mering West (PAGM) für gemeindliche Zwecke reserviert. Relativ schnell, soll heißen bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2021/2022 könnte auf dieser Fläche eine Einrichtung in Modulbauweise errichtet werden, da das Grundstück erschlossen ist und Baurecht besteht.

 

Die Modulbauweise eignet sich für die schnelle Umsetzung des Vorhabens, abhängig von der Nutzungsdauer wäre Kauf oder Miete zu vergleichen. Erfahrungsgemäß stehen provisorische Lösungen in der Regel länger als gedacht, so daß der Kauf der Module die wirtschaftlichere Lösung darstellt.

 

Voraussetzung für eine schnelle Umsetzung ist der Verzicht auf die staatliche Förderung nach Art. 10 FAG, da aufgrund der Investitionskosten bei einer konventionellen Bauweise ein Vergabeverfahren für die Planungsleistungen vorangeht, das rund ein Jahr in Anspruch nimmt. Daran schließt sich die Planungsphase mit Baugenehmigungs- und Zuwendungsverfahren an, so daß vom Beschluß zur Errichtung der Einrichtung bis zur Inbetriebnahme rund drei Jahre vergehen. Darüber hinaus wird bei Inanspruchnahme einer staatlichen Förderung eine Mindestnutzungsdauer von 25 Jahren gefordert.
 

Um den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen zu decken sollte die Einrichtung vier Krippen- und drei Kindergartengruppen umfassen, was ein Summenraumprogramm von 862 m² ergibt. Zu diesen Hauptnutzflächen addieren sich die übrigen Flächen wie Flure, Sanitär- und Lagerräume usw. so daß die Einrichtung je nach planerischer Gestaltung in Summe mehr als 1.000 m² an Gesamtfläche haben wird. Damit werden 60 Kinderkrippenplätze und 75 Kindergartenplätze geschaffen. Eine Einrichtung in dieser Größe ist aus pädagogischer Sicht gerade noch vertretbar. Eine ähnlich große siebengruppige Einrichtung wird auch mit der Erweiterung des Integrativen Hauses Kapellenberg geschaffen.

 

Variante 2

 

Grundsätzlich bestünde auch die Möglichkeit mittels einer „Ortsrandsatzung“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB am Rande des Baugebiets Oberfeld I in Richtung eines angedachten Baugebietes Oberfeld II eine Kindertagesstätte zu situieren.

 

Hier müßten Flächen erworben werden (bei einem Grundstück in der Größe wie in Variante I dargestellt belaufen sich die Grunderwerbskosten auf mindestens 400.000 EUR, soweit die Eigentümer bereit sind, nur Teilfächen der landwirtschaftlichen Flächen zu veräußern, sonst erhöhen sich die Kosten entsprechend der Verkaufsbereitschaft und Größe), das notwendige Baurecht müßte geschaffen werden und das Grundstück wäre zu erschließen. An dieser Stelle würde man aus städtebaulicher Sicht wohl eher nicht mit Modulbauweise arbeiten, so daß der oben erläuterte Zeitrahmen von drei Jahren für die Umsetzung zu Grunde zu legen wäre.

 


Durchführung der Maßnahme

 

Die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen hat aufgrund des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz (§ 24 SGB VIII) oberste Priorität. Fehlende Betreuungsplätze führen zu Schadensersatzforderungen der Eltern gegenüber dem Landkreis Aichach-Friedberg als örtlichem Träger der Jugendhilfe. Es wird daher vorgeschlagen, den Ersten Bürgermeister mit der Vergabe aller Aufträge und Nachträge zu beauftragen, um die Maßnahme schnellstmöglich umzusetzen. Ausgenommen davon bliebe der vom Volumen her größte Posten der Maßnahme, also der Beschluß zur Auftragsvergabe zur Lieferung und Errichtung der Module, die dem Marktgemeinderat bzw. dem Hauptausschuß vorbehalten bliebe.

 

Weitere Maßnahmen zur Schaffung von Betreuungsplätzen

 

Der Markt Mering erweitert derzeit die Kindertagesstätte Kapellenberg um 15 Kinderkrippen- und 50 Kindergartenplätze. Die Inbetriebnahme ist für September 2020 vorgesehen. Voraussetzung dafür ist, daß alle Gewerke wie geplant vergeben werden können; aktuell gingen für zwei Gewerke keine Angebote ein, so daß nochmals ausgeschrieben werden mußte. Die daraufhin eingegangenen Angebote werden derzeit geprüft. Eine Bauzeitverzögerung kann sich daraus ergeben.

 

Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde in Mering plant die Inbetriebnahme eines Waldkindergartens im Hartwald mit 18 Betreuungsplätzen. Derzeit wird die rechtliche Situation der Anfahrt durch die „Elterntaxis“ geprüft. Die Betriebs- und Defizitvereinbarung ist verhandelt und wird zur Beratung und Beschlußfassung vorgelegt, sobald die Zuwegung gesichert ist. Im nächsten Schritt muß der Träger einen Bauantrag stellen. Ein Zeitpunkt für die Inbetriebnahme kann aufgrund der Unwägbarkeiten im weiteren Ablauf derzeit nicht genannt werden.

 

Die Katholische Pfarrei beabsichtigt, für den Kindergarten St. Afra einen Ersatzneubau zu errichten. Der Marktgemeinderat beschloß in seiner Sitzung vom 23.04.2020 den Bedarf dafür anzuerkennen. Es sollen dort 30 Kinderkrippen- und 75 Kindergartenplätze geschaffen werden, in Summe also ein Zuwachs von 30 Kinderkrippenplätzen und eine Reduzierung der Kindergartenplätze um 7 Plätze. Die Realisierung dürfte mindestens zwei bis drei Jahre dauern.

 

Der Verein Frohsinn e. V. beschäftigt sich derzeit mit einer Erweiterung der Einrichtung in der Kanalstraße, es laufen Grundstücksverhandlungen und erste Planungen zur Machbarkeit. Art und Umfang sowie ein Inbetriebnahmezeitpunkt können folglich nicht genannt werden.

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Kinderbetreuung ist eine gemeindliche Pflichtaufgabe.

 

Art. 5 BayKiBiG Sicherstellung eines ausreichenden Betreuungsangebots

(1) Die Gemeinden sollen im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gewährleisten, dass die nach der Bedarfsfeststellung (Art. 7) notwendigen Plätze in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege rechtzeitig zur Verfügung stehen.

(2) Soweit Plätze in einer Kindertageseinrichtung notwendig sind, um den Bedarf aus mehreren Gemeinden zu decken, sollen die betreffenden Gemeinden diese Aufgabe im Weg kommunaler Zusammenarbeit erfüllen.

(3) Die Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bleiben unberührt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

X

ja, abhängig von der Beschlußlage

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Im Haushalt- und Finanzplan 2020 – 2023 sind im Vermögenshaushalt im Unterabschnitt 4649 Mittel in Höhe von 3.240.000 EUR veranschlagt. Dazu kommen die Kosten des Betriebs bzw. beim Betrieb durch einen freigemeinnützigen Träger die kommunalen und ggf. freiwilligen Betriebskostenzuschüsse abhängig von der Größe der Einrichtung und der Buchungszeiten.

 

Die Planungsleistungen (ohne Fachplanung) werden vom Marktbauamt erbracht. Dadurch werden Kosten in Höhe von 15 % - 20 % der Baukosten eingespart.

 

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Beschlussvorschlag
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Der Hauptausschuß beschließt, eine Interimslösung für die Betreuung von Kindern vom ersten Lebensjahr bis zur Einschulung in Modulbauweise auf der Parzelle 16 (3.266 m²) im Gewerbepark Mering West zu errichten.

 

Der Bedarf für eine siebengruppige Einrichtung mit vier Krippengruppen (60 Plätze) und 3 Kindergartengruppen (75 Plätze) wird anerkannt.

 

Das Marktbauamt wird beauftragt eine Planung für eine siebengruppige Einrichtung nach EnEV zu erstellen, geeignete Fachplaner mit der Planung, Leistungsphase 1 – 8 stufenweise zu beauftragen, auszuschreiben und die Maßnahme umzusetzen. Alle dafür notwendigen Verträge und Nachträge werden durch den Ersten Bürgermeister geschlossen.

 

Dem Hauptausschuß obliegt die Auftragsvergabe für die Beschaffung der Module. Die Verwaltung wird auch beauftragt, für den Betrieb einen leistungsfähigen Träger auszuwählen und mit diesem eine Betriebs- und Defizitvereinbarung zu verhandeln, die dem Hauptausschuß zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen ist.

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Anlage/n
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Lageplan Gewerbepark Mering West

Gutachten zum Ausbau einer Interimslösung in der Frühlingstraße 15 vom 12.12.2019

Stellungnahme zum Brandschutz vom 07.10.2019

Auszug aus dem Investitionsprogramm 2020 – 2023   

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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