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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Aktennotiz

Marktgemeinde Mering

 

Kinderbetreuung;

Verlängerte Mittagsbetreuung an der Grundschule II;

Abschluss der Betriebs- und Defizitvereinbarung mit der katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg (KJF);

Dringliche Anordnung durch den 1. Bürgermeister Herrn Kandler i.S.d. Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO

 

I. Aktenvermerk

Sachlage

Durch den beschlossenen Trägerwechsel für die verlängerte Mittagsbetreuung, von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) zur katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg (KJF) ist eine neue Betriebs- und Defizitvereinbarung zu schließen.

Die Betriebs- und Defizitvereinbarung in Ihrer neuesten Fassung (vom 29.04.2020), wurde der Verwaltung nach Sichtung durch die Verantwortlichen der KJF, am selbigen Tag zugestellt. Vertragsumfang sind 50 Plätze auf zwei Gruppen im Hort und 40 Plätze für die Verlängerte Mittagsbetreuung. 

Die Vereinbarung muss nun durch den Marktgemeinderat beschlossen und der Kommunalaufsicht zur rechtlichen Würdigung vorgelegt werden. Nach ordnungsgemäßen Ablauf dieser Verwaltungstätigkeiten ist leider davon auszugehen, dass im Anschluss der zeitliche Korridor zur Personalgewinnung zu knapp ausfallen wird (Ausschreibung, Bewerbungsgespräche, Vertragsverhandlung und Abschluss, etc.). Grund zu dieser Annahme ist die aktuelle Erfahrung, welche der Markt Mering mit der Suche nach einen Erzieher (m/w/d) oder Kinderpfleger (m/w/d) machen darf. Da der reibungslose Trägerwechsel für den "Hort Mering" sowie der "Verlängerten Mittagsbetreuung" gewährleistet sein muss ist es zwingend notwendig, umgehend das dafür erforderliche Personal gewinnen zu können.

Um den reibungslosen Betrieb der Kindertageseinrichtungen "Hort Mering" sowie der "Verlängerten Mittagsbetreuung" ab dem 01.09.2020 noch sicherzustellen, ist eine Eilentscheidung gemäß dem Art. 37 Abs. 3 GO erforderlich.

 

Rechtslage

Der Erste Bürgermeister erledigt Eilgeschäfte anstelle des Marktgemeinderates, wenn die Voraussetzungen des Art. 37 Abs. 3 GO vorliegen.

Diese sind:

Die Angelegenheit muss dringlich sein. Das ist dann der Fall, wenn ohne Handeln des ersten Bürgermeisters für die Gemeinde, die Allgemeinheit oder Betroffene ein nicht nur unerheblicher Nachteil (das ist auch ein entgangener Vorteil) eintreten würde. Die Dringlichkeit muss objektiv gegeben sein und darf nicht nur auf eine subjektive Einschätzung beruhen.

Und

Die Angelegenheit muss unaufschiebbar sein. Das ist nur der Fall, wenn der - an sich zuständige - Marktgemeinderat unter Beachtung der in der Geschäftsordnung festgelegten Ladungsfrist nicht mehr rechtzeitig einberufen werden kann.

Liegen die Voraussetzungen vor, so ist der Erste Bürgermeister berechtigt, aber auch verpflichtet zu handeln. Der Erste Bürgermeister erledigt die Angelegenheit somit ohne Zustimmung des Gemeinderats. Eine nachträgliche Zustimmung ist nicht erforderlich. Der Marktgemeinderat ist lediglich über das vorgenommene Eilgeschäft zu informieren (Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO).

 

Empfehlung

Sollte der neue Träger Frère-Roger-Kinderzentrum die Kinderbetreuung, ab dem 01.09.2020 nicht sicherstellen können, so wird zumindest einem beträchtlichen Teil der Eltern, der derzeitige Vorteil der Kinderbetreuung genommen. Die Dringlichkeit der Sache ist unstrittig gegeben.

Da das neue kommunalpolitische Gremium noch vor seiner konstituierenden Sitzung steht und die noch in Amt und Würden stehenden Organe heute ihren letzten Amtstag haben, ist mit der Erwirkung des notwendigen Beschlusses kaum vor Ende Mai zu rechnen. Somit bliebe dem neuen Träger nur noch drei Monate für das komplette Ausschreibungs- und Einstellungsverfahren. Dieser Zeitraum ist durch die Einschränkungen der aktuellen Corona-Pandemie aber auch aufgrund des Arbeitnehmermarktes bereits als zu gering einzuschätzen. Die Unaufschiebbarkeit des Vertragsabschlusses liegt vor.

Es ergeht die Empfehlung an den Ersten Bürgermeister, Herrn Kandler, im Rahmen einer dringlichen Anordnung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 GO den Vertrag zu unterzeichnen, um einen Nachteil für Einzelne sowie der Schädigung gemeindlicher Interessen abzuwehren.

 

II. Herrn 1. Bürgermeister Kandler mit der Bitte der Empfehlung zu folgen

Der Empfehlung wird entsprochennicht entsprochen

Mering, 30.04.2020

 

 

gez.

Kandler, Erster Bürgermeister

III. WV mit Eingang

Mering, 30.04.2020

Markt Mering

Abteilungsleiter 2

 

 

 

gez.

Lehner

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Anlage/n
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