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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Am 06.07.2020 wurde in einem Gespräch mit Vertretern der Pfarrkirchenstiftung und dem Kinderzentrum St. Simpert die Erweiterung des Kindergartens St. Margarita erörtert.

 

Die Einrichtung bietet derzeit nur Betreuungsplätze für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung an; eine Krippenbetreuung vom ersten bis zum dritten Lebensjahr wird nicht angeboten.

 

Neben der bestehenden Einrichtung ist die Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Michael Eigentümerin des Grundstücks FlNr. 2705/62 mit einer Fläche von 1.577 m², das sie für den Erweiterungsbau zur Verfügung stellen würden.

 

Von den Vertretern der Kirchenstiftung wurde auch wie beim Bauvorhaben „Ersatzneubau und Erweiterung der Kindertagesstätte St. Afra“ vorgeschlagen, daß der Markt Mering die Bauherrenschaft übernimmt. Damit hätte der Marktgemeinderat die größtmögliche Kostensteuerung und –kontrolle.

 

Die nächsten Schritte wären nun Verhandlungen mit dem Träger hinsichtlich einer Bau- und Nutzungsvereinbarung sowie einer Betriebs- und Defizitvereinbarung. Die Rohfassung einer Bauvereinbarung übersandte das Kinderzentrum St. Simpert am 03.09.2020, Verhandlungen dazu wurden folglich noch nicht geführt. Notwendig ist die baldige Besetzung eines Gremiums aus Mitgliedern des Marktgemeinderates und Vertretern der Kirchenstiftung, das Entscheidungen im VgV-Verfahren und später beim Bau treffen kann.

 

Betreuungsquote:

 

Im Bereich der ein- bis dreijährigen Kinder liegt die Betreuungsquote bei rund 70 %, im Bereich der Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung liegt die Betreuungsquote bei knapp 100 %.

 

Vor allem im Bereich der Krippenbetreuung ist die Betreuungsquote in den letzten Jahren massiv gestiegen; das Angebot ist nicht mit der Nachfrage gewachsen.

 


Fehlbedarf:

 

Im „Integrativen Haus für Kinder Kapellenberg“ werden in der Erweiterung im Kornblumenring 8/10 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen, die nach dem derzeitigen Bauzeitenplan zum Beginn des Kindergartenjahres 2020/2021 auch zur Verfügung stehen werden. Problematisch ist derzeit noch die Personalsituation. Ob bis dahin ausreichend pädagogisches Personal gewonnen werden kann, bleibt abzuwarten.

 

Stand Frühjahr 2020 fehlen (unter Einbeziehung der neuen Plätze im „Kapellenberg“) im Bereich der Krippenbetreuung zum Kindergartenjahr 2020/2021 78 Plätze, im Bereich der Kindergartenbetreuung fehlen 61 Plätze. Mit jedem weiteren Zuzug verschlechtert sich das Bild.

 

Es ist nach den Erfahrungen der letzten Jahre davon auszugehen, daß die Betreuungsquote im Bereich der Krippenbetreuung weiter steigen wird. Wie sich die Geburtenzahlen entwickeln werden, bleibt im spekulativen Bereich; es ist jedenfalls davon auszugehen, daß durch den noch zu erwartenden Zuzug im Baugebiet Oberfeld I sowie durch die Nachverdichtung im Wohnbaubereich im Bestand die Zahlen nicht sinken, sondern eher steigen werden.

 

Insofern ist eine Bedarfsanerkennung für die Erweiterung mit dem Angebot der Krippenbetreuung, durchaus gerechtfertigt. Die Regelgröße für eine Krippengruppe beträgt 12 Plätze.

 

Mit dem beabsichtigten Konzept „Haus für Kinder“ besteht auch die notwendige Flexibilität für die Betreuung in allen Altersgruppen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Nach Art. 7 BayKiBiG ist der Markt Mering für die Bedarfsanerkennung zuständig:

 

„Die Gemeinden entscheiden, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote anerkennen. Hierbei sind auch die Bedürfnisse von Kindern mit bestehender oder drohender Behinderung an einer wohnortnahen Betreuung in einer Kindertageseinrichtung im Sinn dieses Gesetzes zu berücksichtigen. Die Bedarfsplanung nach § 80 SGB VIII bleibt unberührt. Die Gemeinden haben die Entscheidung nach Satz 1 entsprechend den örtlichen Gegebenheiten regelmäßig zu aktualisieren.

 

Nach Art. 28 BayKiBiG i. v. m. Art. 10 FAG gewährt der Freistaat Bayern den Kommunen Investitionszuschüsse für den Bau von Kinderbetreuungseinrichtungen.

 

Nach Ziffer 4. 2 der Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie – FAZR) erhält der Markt Mering Zuweisungen zu dieser Investition, wenn er sich daran mit einem Zuschuß beteiligt. Das heißt, Antragsteller im Zuwendungsverfahren ist der Markt Mering.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Der Markt Mering plant und baut derzeit einen fünfgruppigen Hort an der Grundschule I in der Luitpoldstraße, die Einrichtung ist also um zwei Gruppen größer. Die Kosten für Planung und Bau belaufen sich auf rund 5.000.000 EUR. Im Verhältnis gerechnet würde eine dreigruppige Einrichtung also 3.000.000 EUR kosten.


Der Freistaat Bayern gewährt derzeit für den Bau von Kinderbetreuungseinrichtungen nur Zuschüsse nach Art. 10 FAG, die sich im Bereich von 45 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten bewegen. Das Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“ ist ausgeschöpft, ob ein weiteres Programm aufgelegt wird ist derzeit weiter unklar, ebenso offen bleibt die Frage, wann der Kostenrichtwert, der Grundlage für die Förderung ist, angehoben wird.

 

Die Kostensituation würde auf dieser Grundlage wie folgt aussehen:

 

Der Freistaat Bayern gewährt bei einem angenommenen Fördersatz von 45 v. H. 680.000 EUR an Zuweisungen; die Differenz von angenommen 2.320.000 EUR trägt dann wohl der Markt Mering, da vom Kinderzentrum St. Simpert bereits signalisiert wurde, daß die Diözese nicht bereit und in der Lage sei, für die Investition Mittel in nennenswerter Höhe zur Verfügung zu stellen. Zu verhandeln ist auch, welche Konditionen für die Nutzung des Grundstücks gelten werden. Für die bestehende Einrichtung wurde ein Erbbaurecht vereinbart.

 

Weitere jährliche finanzielle Auswirkungen entstehen durch eine Betriebs- und Defizitvereinbarung, über deren Konditionen mit der Pfarrkirchenstiftung noch zu verhandeln ist.

 

Das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen wird mehrere Monate bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen, so daß mit einer ersten belastbaren Kostenschätzung für den Erweiterungsbau wohl erst im Jahr 2021 zu rechnen sein wird.

 

Im Haushalt- und Finanzplan 2020 – 2023 sind Mittel im Vermögenshaushalt für diese Maßnahme nicht veranschlagt. Die entsprechenden Ansätze wären im Haushalt- und Finanzplan 2021 – 2024 zu veranschlagen; bis dahin sollten auch die Eckpunkte der Finanzierung mit dem Träger geklärt sein.

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat befürwortet die Erweiterung der Kindertagesstätte St. Margarita durch die Katholische Kirchenstiftung St. Michael auf der FlNr. 2705/62 Gem. Mering.

 

Er stellt für die Erweiterung den Bedarf für 3 Krippengruppen (12 Plätze pro Gruppe, also insgesamt 36 Plätze) in der Betriebsform „Haus für Kinder“ fest. Diese Betriebsform soll auch für die gesamte Einrichtung gewählt werden.

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der dargestellten, bislang nur von der Verwaltung berechneten Finanzierung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bauvereinbarung sowie eine Betriebs- und Defizitvereinbarung für die Einrichtung zu verhandeln, über die der Marktgemeinderat zu gegebener Zeit beraten und beschlußfassen wird.

Weiter wird die Verwaltung beauftragt, nach Klärung der Finanzierung und Vorliegen der haushaltsrechtlichen Grundlagen einen entsprechenden Zuwendungsantrag bei der Regierung von Schwaben zu stellen.

 

Der Markt Mering übernimmt mit seinem technischen Bauamt die Bauherrenschaft für das Vorhaben. Das beinhaltet auch die Durchführung des VgV-Verfahrens für die Vergabe der Planungsleistungen.

 

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Anlage/n
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