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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt

Frau Marktgemeinderäten Bader kritisierte in der Hauptausschusssitzung vom 28.05.2020, die versteckten Hortgebühren bezüglich der Buchungsklasse 1 und 2 sowie bezüglich des Essensgeldes.

Die Anfrage wurde durch schriftliche Vorlage der Verwaltung unter Bekanntgaben im nichtöffentlichen Teil der MGR-Sitzung am 27.07.2020 beantwortet.

 

Hiermit erfolgt die  Bekanntgabe im öffentlichen Teil.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die beiden Horte werden aktuell durch die AWO (ab September durch die AWO und die KJF) geführt.

Der Träger ist für die Abwicklungen selbst verantwortlich. Dies betrifft insbesondere die Abrechnungen der Verpflegungskosten.

Soweit der Verwaltung bekannt, rechnen auch die kirchlichen Träger die Verpflegungen pauschal ab.

Die Kurzbuchungszeiten (1-3 Stunden) sind dem Träger nicht möglich, da eine pädagogische Arbeit für diesen geringen Stundenansatz nicht gewahrt ist. Diese kann erst ab einer Betreuungszeit ab 4 Stunden gewährleistet werden (vgl. Urteil des VG Augsburg).

In den Betriebs- und Defizitvereinbarungen ist geregelt, dass die Träger die Gebühren an den gemeindlichen Gebührensatz anpassen sollen.

 

Die im Artikel der Friedberger Allgemeine Zeitung (Montag, 27.07.2020 Nummer 171 / Seite 35) aufgeworfenen Punkte sind also allein Angelegenheiten des Trägers, nicht der Verwaltung.

 

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Anlage/n
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-Auszug aus der Friedberger Allgemeine Zeitung (Montag, 27.07.2020 Nummer 171 / Seite 35 unten)

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