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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Sachverhalt wurde bereits in der Beschlussvorlage des Marktbauamtes (vorangegangener TOP) ausführlich geschildert. Hierauf wird verwiesen.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:27.08.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:27.10.2020

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung:12.10.2020

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es existieren drei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Nachbarunterschriften wurden seitens des Marktbauamtes nicht eingeholt, die Nachbarunterschriften wurden somit nicht erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Da schon die Umnutzung einzelner Räumlichkeiten bauantragspflichtig ist, muss der Markt Mering noch formell über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum eingereichten Bauantrag beraten. Im Dachgeschoss werden in einem Teilbereich des Lagers zwei Intensivräume (15,45 m2 und 11,88 m2 Fläche) untergebracht. Im Kellergeschoss wird ein als Stuhllager/Abstellraum genehmigter Raum in einen Werkraum/Lager (51,20 m2 Fläche) umgenutzt. Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung ein.

 

Vom Landratsamt wurde ein Brandschutzkonzept gefordert. Dieses wurde ausgearbeitet und wird mit dem Bauantrag vorgelegt. Die Gemeinde hat bei der Prüfung nach § 34 BauGB allerdings nur bauplanerische Belange zu prüfen. Die brandschutzrechtliche Prüfung obliegt ausschließlich dem Landratsamt.

 

 

 

Laut Marktbauamt sollen nicht mehr Kinder im Kindergarten untergebracht werden, da sich der Stellplatzschlüssel für Kindergärten nach der Garagen- und Stellplatzverordnung (1 Stellplatz je 30 Kinder) berechnet, wird durch die Nutzungsänderung kein Stellplatzmehrbedarf ausgelöst.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: siehe vorangegangene Beschlussvorlage

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, da sich die Nutzungsänderung nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Anlage/n
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  • Gezeichneter Lageplan
  • Eingabeplan

 

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