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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2
  1. Anfrage durch Herrn Marktgemeinderat Metz: Wie hoch lagen die Kosten für das Umlegungsverfahren – Teilbereich des B-Plan Nr. 17 „Holzgartenweg“

 

Für das Umlegungsverfahren sind bisher nur die Kosten der Vermessung (Grenzfeststellung) angefallen. Diese betrugen insgesamt 4.129,82 EUR.

Für das Umlegungsverfahren selbst fallen im Prinzip keine unmittelbaren Kosten an, denn die Umlegungsbehörde (=Vermessungsamt) rechnet ihre Kosten in den gesamten Umlegungsaufwand ein, d. h. die Umlegungskosten werden über die Einlage- und Verteilungswerte ausgeglichen.

 

  1. Anfrage durch Herrn Marktgemeinderat Stößlein: Besteht die Möglichkeit die Betreuungskosten für die Kinder, deren Eltern in Systemrelevanten Berufen arbeiten zu erstatten. Eine Art "Härtefallregelung" der Marktgemeinde.  

 

Diese Anfrage wurde durch den Antrag der UWG vom 14.07.2020 erübrigt.

 

  1. Anfrage durch Herrn Marktgemeinderat Stößlein: Die Vewaltung wird gebeten, bei künftigen Vergabeentscheidungen eine ausreichende Übersicht beizulegen aus der hervorgeht, welches Angebot tatsächlich das wirtschaftlichste ist.

 

Die betreffenden Abteilungen der Verwaltung wurden entsprechend angewiesen.

 

  1. Anfrage durch Herrn Marktgemeinderat Metz: Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob der Markt Mering ebenfalls eine 100%-Förderung wie die Mittelschule Merching für die Tablett-Ausstattung erhalten kann.

 

Der Markt Mering hat an diesem Förderprogramm teilgenommen. Die beiden Grundschulen werden mit jeweils 20 Tabletts ausgestattet. Die Gesamtkosten liegen bei ca. 24.000,-€ und werden zu 100% gefördert. Die maximale Fördersumme wurde somit zu 99% ausgenutzt. Die Lieferung wird erst bis in 8 Wochen erfolgen können, da es aktuell zu Lieferengpässen kommt.

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Anfrage von Frau Marktgemeinderätin Braatz: Wie ist der aktuelle Sachstand bei den Grumpp-Häusern

 

Die Gebäude befinden sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, baurechtlich beurteilen sich die Vorhaben daher nach § 34 BauGB. Die Vorhaben fügen sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebung ein.

Die Wohnungen weisen alle eine Größe von jeweils ca. 42 m2 auf. Nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering ist ein Stellplatz bei Wohnungen unter 50 m2 nachzuweisen. Alle 16 notwendigen Stellplätze werden planerisch abgebildet, der Stellplatznachweis ist als erbracht anzusehen.

Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Bahnlinie Augsburg-München ist hier von einer erhöhten Lärmbelastung auszugehen. Daher wird auf immissionsschutzrechtliche Belange verwiesen. Das gemeindliche Einvernehmen kann aufgrund dieser Thematik nicht verweigert werden, da seitens der Gemeinde nur bauplanungsrechtliche Belange zu prüfen sind bzw. da immissionsschutzrechtliche Belange ausschließlich durch die Fachabteilung im Landratsamt geprüft werden.

 

Das Thema wurde in der gestrigen Bauausschusssitzung behandelt.

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Anlage/n
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