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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Für den Gewerbepark West ist zum Zeitpunkt der Freigabe eine straßenverkehrsrechtliche Ausschilderung erforderlich. Hierfür wurden vorläufige Verkehrszeichenpläne durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erstellt.

 

Beantragt wird die vorläufige Erlaubnis, die Beschilderung entsprechend vornehmen zu dürfen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Im Wesentlichen wird der Gewerbepark durch versetzte Parkbereiche definiert. Die Höchstparkdauer sollte auf 3 Stunden beschränkt werden. In nicht zum Parken vorgesehenen Bereichen ist das Parken untersagt.

 

Die Geschwindigkeit innerhalb des Gewerbeparks beträgt 50 Km/h. Die Kennzeichnung der Geschwindigkeit erfolgt indirekt durch eine Ortstafel an der Zufahrt in den Gewerbepark. Diese zeigt an, das man sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindet und innerhalb dieser gelten 50 km/h.

 

Eine Zone 30 ist gem. VwV zu § 45/1c StVO nicht umsetzbar.

Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie Fußgängern und Fahrradfahrern. In Gewerbe- oder Industriegebieten kommen sie daher grundsätzlich nicht in Betracht.

Dies hat auch die zuständige Polizeiinspektion Friedberg nach Rücksprache deutlich gemacht.

 

Daher sollte auch eine „Rechts vor Links“ - Vorfahrtsregelung im gesamten Gewerbepark Anwendung finden. Dies reduziert erfahrungsgemäß die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten.

 

Die Zufahrt von der Staatsstraße 2380 kommend in den Gewerbepark fahrend wird bzgl. der Vorfahrt gegenüber der Friedenaustraße bevorrechtigt. Nur so kann ein zu erwartender gefährlicher Rückstau im Einmündungsbereich der Staatsstraße vermieden werden.

 

Die Friedenaustraße soll auf 70 km/h reduziert werden. Dies gilt in der Folge auch für die Kanalstraße. Jeweils bis zum bestehenden Ortsschild. Die beiden Straßen befinden sich eindeutig  (Feststellung der Polizeiinspektion Friedberg vom 23.10.2020) außerhalb der Ortschaft. Die bisherige Reduzierung auf 50 Km/h ist rechtlich außerorts nicht haltbar.

 

Dem Gewerbepark fehlt die Eignung, die bisher bestehende Bebauungsgrenze über die aktuelle Ortsbeschilderung hinauszuziehen bzw. die Ortsgrenze zu verschieben.

 

In der auf diese Sitzung folgenden Sitzung wird die gesamte Verkehrszeichenplanung nochmals aktualisiert und die Friedenaustraße und Kanalstraße mit eingepflegt.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, enthalten in den Gesamterschließungskosten

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Die Beschilderung erfolgt wie in den Verkehrszeichenplänen vermerkt.

Die Friedenaustraße und Kanalstraße wird außerorts auf 70 km/h beschränkt.

Die Geschwindigkeit innerhalb des Gewerbeparks wird vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung auf 30 km/ reduziert.

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine vorläufige Anordnung zu erstellen.

 

Es herrscht Einigkeit, dass noch an der ein oder anderen „Stellschraube“ gedreht werden muss und sich im realen Verkehrsfluss notwendige Änderungen ergeben könnten.

Daher wird erst zur nächsten Sitzung über die endgültige Ausschilderung entschieden oder eine Besichtigung vor Ort angeregt.

 

 

 

 

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Anlage/n
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3 Pläne Gewerbepark West   

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