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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Bauherr möchte das Bestandsgebäude um- bzw. ausbauen. Derzeit hat das Gebäude 1 Vollgeschoss + Dachgeschoss (Firsthöhe 6,50 Meter, Wandhöhe Nord 5,90 Meter, Wandhöhe Süd 2,90 Meter). Das Gebäude soll um ein ganzes Geschoss auf 2+D aufgestockt werden (Firsthöhe 9,53 Meter, Wandhöhe 5,88 Meter). Dabei ist anzumerken, dass der Planer die Höhen ab einem Bezugspunkt aus der Genehmigungsplanung vom 11.09.1980 misst. Durch das unterschiedliche Höhenniveau wirkt tritt das 1. Kellergeschoss teilweise deutlich hervor, gerade von Westen und von Norden wirkt das Wohnhaus dann wie ein Gebäude mit 3 + D-Geschossen. Die Firsthöhe über dem angrenzenden Straßenniveau über der Meringerzeller Straße beträgt 13,09 Meter, im Bereich der Ausfahrt nach Westen im Bereich der Straße Am Sommerkeller wird die Höhe auch noch mit 12,08 Meter über Straßenniveau angegeben. Auch in der Grundfläche soll das Gebäude von derzeit ca. 13,4 x 12,6 Meter auf 18,01 x 15,87 Meter verbreitert werden. Nach dem Umbau sollen in dem Wohnhaus mit derzeit 2 Wohneinheiten insgesamt 4 Wohneinheiten (133,85 m2, 63,81 m2, 82,43 m2 und 45,17 m2) untergebracht werden.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      28.09.2020

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  28.11.2020

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 07.12.2020

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Nachbarunterschriften der Eigentümer der beiden baurechtlichen Nachbargrundstücke wurden nicht eingeholt. Die Nachbarunterschriften wurden nicht erbracht. Seitens der Nachbarn wurden mit Schreiben vom 23.10.2020 Einwände gegen das Bauvorhaben vorgebracht. Das entsprechende Schreiben ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Der Bereich westlich der Straße Am Sommerkeller befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 70 „Am Sommerkeller“. Der komplette Bereich der Ringstraße Am Sommerkeller und somit auch das Baugrundstück ist jedoch ohne rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Daher beurteilt sich das Vorhaben nach § 34 BauGB als Vorhaben im Innenbereich.

Für diesen Bereich gab es historisch allerdings den Bebauungsplan Nr. 13 „Südlich der Meringerzeller Straße“ (Aufstellungsbeschluss 09.11.1978). Für diesen Bereich gab es bereits konkrete Festsetzungen (maximal 1 Vollgeschoss, GRZ 0,3, GFZ 0,4, max. 2 Wohneinheiten), die damaligen Bauherren haben entsprechend nach diesen Vorgaben ihre Häuser errichtet. Der Bebauungsplan hat aber tatsächlich nie Rechtskraft erlangt, da nie ein Satzungsbeschluss gefasst wurde.

 

Der homogene Charakter des Quartiers mit einer Bebauung mit einem Vollgeschoss ist aber nach wie vor vorhanden, das geplante Gebäude fügt sich nach Betrachtung der Umgebungsbebauung hinsichtlich Höheneinwicklung und der Geschossigkeit nach Auffassung der Verwaltung nicht mehr in die Umgebung ein (siehe beigefügte Luftbilder). Selbst wenn man bei der Beurteilung die nähere Umgebung um den Bereich westlich der Straße Am Sommerkeller erweitert, fügt sich das Gebäude hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung nicht mehr ein. Erschwerend kommt hinzu, dass das Gebäude von Norden und Westen sogar wie erwähnt, die optische Wirkung eines Gebäudes mit 3+D hat. Das geplante Gebäude wäre auch deutlich höher als das dortige Referenzobjekt, das angrenzende (ehem.) Ärztehaus Meringerzeller Straße 30 mit 2 Geschossen + Dachspitz und einer Höhe von 8,73 Meter. Informativ wird die vom Planer berechnete GRZ I mit 0,28 (eine GRZ II-Berechnung und GFZ-Berechnung liegt nicht vor) angegeben, es wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese Kennzahl kein Kriterium des Einfügens darstellt.

 

Zudem wurde seitens der Verwaltung das Planungsbüro OPLA um eine städtebauliche Beurteilung des Vorhabens gebeten. Das Planungsbüro kommt hier zum gleichen Ergebnis, auf die ausführliche, beigefügte Stellungnahme wird verwiesen.

 

Die Erschließung ist gesichert, der Anschluss Wasser/Abwasser erfolgt über den Bestandsanschluss. Verkehrsrechtlich ist das Grundstück ebenfalls erschlossen. Seitens der beteiligten Straßenverkehrsbehörde werden keine verkehrsrechtlichen Problematiken gesehen, eine entsprechende Stellungnahme ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Für die 4 Wohneinheiten mit den oben genannten Größen sind nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering insgesamt 6,5 = 7 Stellplätze nachzuweisen. In der im Haus integrierten Doppelgarage, sowie in der separaten Doppelgarage im Nordosten des Grundstückes werden insgesamt 4 Stellplätze nachgewiesen. Es werden zudem 3 offene Stellplätze auf dem Grundstück errichtet. Der Stellplatznachweis ist somit als erbracht anzusehen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2020: €

Einmalig 2020: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag nach § 36 BauGB nicht, da sich das Vorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 BauGB einfügt.

 

Alternativbeschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 BauGB einfügt.

 

 

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Anlage/n
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  • gezeichneter Lageplan
  • Eingabeplanung
  • städtebauliche Stellungnahme zum Einfügen des Büros OPLA
  • Luftbilder Umgebungsbebauung
  • verkehrsrechtliche Stellungnahme der örtlichen Straßenverkehrsbehörde
  • Schreiben Nachbareinwändungen vom 23.10.2020

 

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