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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Von Seiten der Verwaltung wird beantragt, auf der Westseite der Kanalstraße, im Bereich zwischen der Einmündung Paarangerweg und der Einmündung Tratteilstraße und zudem südlich des jetzigen Fußgängerüberweges bis zu HsNr. 67, ein durchgehendes Haltverbot mit Zeichen 283 zu errichten.

 

Durch die begrenzte Anzahl markierter Parkflächen im gesamten Paarangerweg hat sich der ruhende Verkehr derart in den Bereich der Kanalstraße verschoben, dass die Meringer Feuerwehr und das Bayerische Rote Kreuz mit der dringenden Bitte an die Verwaltung herangetreten sind, Abhilfe zu schaffen.

Der Bereich der Kanalstraße ist ein von diesen Rettungsdiensten stark frequentierter und strategisch wichtiger Straßenabschnitt.

 

Durch vielfaches und oftmals auch beidseitiges oder versetztes Parken wird die Durchfahrt insbesondere für Fahrzeuge der Einsatzkräfte extrem erschwert.

Aber auch für den regulären Pkw-Verkehr entstehen oft größere Durchfahrtsprobleme, insbesondere im Begegnungsverkehr.

 

Des Weiteren wird beantragt, südlich des  Kreuzungsbereiches des Paarangerweges bzw. der Schulstraße den bestehenden Fußgängerüberweg durch eine Querungshilfe zu ersetzen.

Dies soll den Schulweg dadurch sicherer machen, dass die insbesondere für kleinere Kinder zu querende Straßenbreite quasi halbiert und in zwei Abschnitte unterteilt wird. In diesem Mittelbereich der Straße besteht dann ein geschützter Wartebereich.

Zudem würde diese Querungshilfe die gefahrene Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen reduzieren und auch so die Sicherheit erhöhen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die nach Ziffer 1 der VwV zu § 45 der Straßenverkehrsordnung zu beteiligende Polizeiinspektion hat hierzu vor Ort eine Einschätzung abgegeben und unterstützt sowohl das Haltverbot als auch den Ersatz des Fußgängerüberweges durch eine Querungshilfe.

Im letzteren Fall wurde von polizeilicher Seite sehr deutlich gemacht, dass dies eine Verbesserung und keinesfalls eine Verschlechterung der Schulwegsicherheit mit sich bringen würde. Der generelle Aspekt der sog. Scheinsicherheit von Fußgängerüberwegen hat bereits in anderen Städten zum Abbau vieler Fußgängerüberwege geführt.

 

Sollte man sich für eine Querungshilfe an selbiger Stelle des Fußgängerüberweges entscheiden, besteht aber die Problematik, dass ein Lkw aus der Schulstraße nicht mehr in Richtung Süden abbiegen könnte.

Es wäre dann erforderlich Lkw Verkehr nach links abzuleiten.

 

Wollte man den Lkw Verkehr in Richtung Süden weiterhin ermöglichen, wäre es zwingend erforderlich, die Querungshilfe einige Meter weiter in Richtung Süden zu verlegen.

 

In beiden Fällen wäre weder der aktuelle Fußgängerüberweg (auf den das bisher schon zutrifft) noch die Querungshilfe in direkter Wegelinie vom Paarangerweg zur Schulstraße.

 

Beide Positionen der Querungshilfe würden daher nur benutzt werden, wenn man den sicheren Überweg bewusst nutzen möchte. Dies gilt aber bereits jetzt schon für den bestehenden Fußgängerüberweg.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: ca. 6.000 €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Erster Bestandteil des Antrages:

 

In der Kanalstraße im Bereich zwischen der Einmündung Paarangerweg und Einmündung Tratteilstraße auf der Westseite und zudem auf der Ostseite unterhalb des jetzigen Fußgängerüberweges bis zu HsNr. 67, ist ein durchgehendes Haltverbot mit Zeichen 283 zu errichten.

 

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende Anordnung zu erstellen.

 

Zweiter Bestandteil des Antrages, Variante 1:

 

Südlich des Kreuzungsbereiches des Paarangerweges bzw. der Schulstraße wird der bestehende Fußgängerüberweg durch eine Querungshilfe mit einer Inselbreite von 1,6 m ersetzt.

Der Lkw-Verkehr wird mittels Zeichen 209-10 (vorgeschriebene Fahrtrichtung links) in Richtung Norden abgeleitet.

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende Anordnung zu erstellen.

 

Zweiter Bestandteil des Antrages, Variante 2:

 

Südlich des Kreuzungsbereiches des Paarangerweges bzw. der Schulstraße wird der bestehende Fußgängerüberweg entfernt und stattdessen eine Querungshilfe mit einer Inselbreite von 1,6 m weniger Meter in Richtung Süden soweit versetzt angebracht, dass ein Abbiegeverkehr für Lkw weiter möglich ist.

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Anlage/n
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1 Orts- und Beschilderungsplan             

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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