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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Den durch MGR Becker gestellte Antrag vom 30.04.2020 wurde dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz am 06.10.2021 zur Beratung vorgelegt.

 

Es erging folgender Beschluss:

„Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung den Sachverhalt zu bearbeiten und dem zuständigen Gremium zur Beschlussfassung vorzulegen.“

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Antrag von MGR Becker (30.04.2020) zielt auf den Ministerratsbeschluss vom 13.01.2020 ab.

 

„Vorbildfunktion der staatlichen Kantinen
Am 13. Januar 2020 hat der Ministerrat beschlossen, dass die staatlichen Kantinen in Bayern im Sinne ihrer Vorbildfunktion ihr Angebot anpassen: Bis zum Jahr 2025 sollen alle staatlichen Kantinen einen Warenanteil von mindestens 50 Prozent aus regionaler oder ökologischer Erzeugung anbieten. Das gilt von den Ministerien und der Staatskanzlei bis zu den nachgeordneten Behörden.“

 

„Regionale Gemeinschaftsverpflegung

Bayernweit finden in acht Modellgebieten aktuell Gespräche mit Landräten und Bürgermeistern statt, die als Träger von Kitas, Schulen, Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen die Gemeinschaftsverpflegung in ihrer Verantwortung regionaler gestalten möchten. In den Modellgebieten sollen Landwirtschaft und Küchenleiter enger zusammenrücken. Regionale Initiativen werden eingebunden um gemeinsam voranzukommen. Im Fokus stehen die Lebensmittel mit den Gütesiegeln Geprüfte Qualität – Bayern und Bayerisches Bio-Siegel.“

 

Umsetzungsziele des Antragenden:

Phase 1: Sichtung aller Verträge mit den Caterer

Phase 2: Vergabeverfahren mit klarer Definition der Vergabeleistungen durchführen

Phase 3: Einführung der Biolebensmittel mit einem Mindestanteil von 15% (gemessen am Warenwert)

Phase 4: Stetige Erhöhung des Bio-Anteils auf 50 % bis zum Jahr 2025. Bei Fleisch und Wurstwaren sollen Produkte mit dem EU-Bio-Standard verwendet werden.

Phase 5: Ab dem Jahr 2025 sollen Fleisch und Wurstwaren aus regionaler Herstellung, mindestens jedoch Euro-Bio-Siegel Qualität verwendet werden.

 

Die Verantwortlichen der Schulen und Kindertagesstätten (inkl. Freier Träger) sollen, im Verbund, die Implementierung durch Aufklärung fördern. Zugleich sollen bei offiziellen Anlässen der Kommune und Ihren Einrichtungen mindestens 30% an Biolebensmitteln verwendet werden. Etwaige Kosten soll der Markt Mering übernehmen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Kostensteigerung

Um den Preis bei der Implementierung von Bio-Lebensmitteln einigermaßen stabil zu halten, sollte der Anbieter vermehrt auf saisonale Produkte aus der Region zurückgreifen. Zudem müsste der Fleischanteil in den Gerichten verringert werden und vermehrt auf Gemüse, Salat und Getreideprodukte zurückgreifen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DEG) empfiehlt den Kindern maximal zweimal in der Woche Fleisch anzubieten.

Durch die Einsparungen könnten somit die Mehrkosten des höherwertigen Fleisches teilweise gedeckt werden. Eine ebenfalls zu bedenkender Gesichtspunkt ist auch, dass im Rahmend er Nachhaltigkeit, die Tiere auch komplett verarbeitet werden und dadurch auch diverse Fleischstücke zurückgegriffen werden sollte.

 

Umsetzungsmöglichkeiten

Aktuell werden in den gemeindlichen Grundschulen und Kindertagesstätten des Marktes Mering durch einen Caterer versorgt, mit Ausnahme einer Einrichtung, in welcher noch selbst gekocht wird.

Nach Rücksprache mit einem der Caterer werden bereits sämtliche Molkereierzeugnisse und Nachspeisen in Bio-Qualität ausgeliefert. Sämtliches Gemüse wird zwar konventionell angebaut, ist jedoch nur aus regionaler Produktion. Das Fleisch ist von einem Hersteller, welcher die Tiere frei von jeglichen Medikamenten und ähnlichen „Zusatzstoffen“ zur Schlachtungsreife zieht.

 

Falls der Markt Mering die Umsetzung anstrebt, so sollten vorab die künftigen Zuschlagskriterien für die Vergabe von Caterer-Verträgen festgelegt werden.

Diese sind:

-Zielgruppenorientierung  des Speiseplans

-Verwendung von saisonalem Obst und Gemüse

-Abwechslungsreichtum in der Menügestaltung

 

Die einzelnen Ziele sind im Wegweiser für die Vergabe von Verpflegungsleistungen sehr deutlich beschrieben. Es folgen jeweils einige Unterziele, welche jeweils bepunktet werden.

 

Ob die Ausschreibung in einem nationalen oder EU-weitem Verfahren abgewickelt werden muss, ist vorab zu prüfen und ergibt sich aus dem Schwellenwert.

Um eine rechtssicheres und zielorientiertes Vergabeverfahren durchzuführen, sollte eine externe Firma beauftragt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Etwaige Kostenmehrungen (Kommunale Veranstaltungen) müssten in die folgenden Haushaltsplanungen eingepreist werden, sobald diese nach der Vorbereitung der/des Vergabeverfahrens abgeschätzt werden können. Die Gebühren für die Verpflegung der Kinder müsste ebenso in Folge dessen neu kalkuliert werden. Vergabekosten sind für das Jahr 2022 einzuplanen.

 

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Beschlussvorschlag
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Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung sich mindestens drei Angebote für das Vergabeverfahren einzuholen und dem Gremium erneut zur Entscheidung vorzulegen.

Der künftige Vergabepartner erstellt in Verbindung mit der Verwaltung die erforderlichen Zuschlagskriterien.

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Anlage/n
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