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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

In einem Gebäudeteil des Gebäudes Bahnhofstraße 5 sollen Räumlichkeiten für eine bestehende Fahrschule in einen Friseursalon mit Nagelstudio umgenutzt werden. Diesbezüglich wurde vom Eigentümer des Gebäudes eine Nutzungsänderung eingereicht.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      19.02.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  19.04.2021

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 19.04.2021

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Baurechtlich existieren zwei Nachbargrundstücke. Die Nachbarunterschriften sind erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Gebäude befindet sich im unbeplanten Innenort und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB. Am Gebäude selbst werden keine Änderungen vorgenommen. Das Vorhaben fügt sich somit nach Art und Maß der baulichen Nutzung ein.

 

Für die unveränderte Nutzfläche von insgesamt 50,44 m2 entfällt für die Fahrschule gemäß Nr. 5.7 der Stellplatzsatzung des Marktes Mering ein Stellplatz. Hinzu kommt für den Friseursalon mit Nagelstudio ebenfalls ein Stellplatz (1 Stellplatz je 70 m2 Nutzfläche – Handwerksbetrieb gemäß Nr. 5.1 Stellplatzsatzung). Da kein Mehrbedarf nach der Stellplatzsatzung entsteht, ist der Stellplatznachweis als erbracht anzusehen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur Nutzungsänderung, da sich diese nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Anlage/n
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  • Gezeichneter Lageplan
  • Eingabeplan

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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