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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Seitens der Betreiberfirma der Abfallbehandlungsanlage wurde ein Bauantrag zur Ertüchtigung der Betriebskläranlage eingereicht. Es ist künftig ein Ersatzbau eines Schlamm- und Abwasserspeichers mit einem Volumen von ca. 510 m3 auf bestehenden Fundament geplant. Ebenso soll der Ausbau der integrierten Nachklärbecken, Installation einer Blechwand auf der Beckenkrone, Installation neuer Bediensteg, Einbau von Rührwerken, neue Verrohrung und weitere Belüfter-Elemente erfolgen. Das Volumen wird mit 2 x 910 m3 angegeben. Die Höhe des größten Bauwerkes beträgt 7,5 Meter.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      12.02.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  12.04.2021

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 19.04.2021

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Die beiden Baugrundstückstücke haben  7 Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne.  2 Nachbargrundstücke sind selbst im Eigentum des Bauherrn. Zwei Nachbargrundstücke befinden sich im Eigentum des Marktes Mering. Der Markt Mering ist in seinen Belangen nicht berührt. Die Nachbarunterschriften wurden nicht erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Außenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit ergibt sich, wie bei den bisherigen Vorhaben auf dem Betriebsgelände auch, aus den §§ 29, 35 Abs. 2 BauGB (sonstiges Vorhaben im Außenbereich). Öffentliche Belange werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt (§ 35 Abs. 2, 3 BauGB). Die Erschließung ist gesichert. Insbesondere können dem Vorhaben nicht die in § 35 Abs. 3 BauGB genannten Belange entgegengehalten werden, da es sich bei dem beantragten Bauvorhaben um einen untergeordneten Teil des zulässigerweise errichteten Gewerbebetriebes handelt und das Bauvorhaben in einem angemessenen Verhältnis zu den bestehenden Gebäuden steht.

 

Die technische Prüfung der Entwässerungsplanung ist bereits durch das Marktbauamt erfolgt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, da das Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich zulässig ist und keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden.

 

Der Markt Mering stimmt dem Vorhaben als Nachbar zu.

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Anlage/n
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  • gezeichneter Lageplan
  • Eingabeplanung

 

 

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