Vorgelegt wird ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021 mit allen erforderlichen Anlagen.
Der Haushalt 2021 schließt in den Einnahmen und Ausgaben im
Verwaltungshaushalt mit 3.696.000 EUR (2020: 3.385.400 EUR)
und im Vermögenshaushalt mit 2.557.700 EUR (2020: 2.561.700 EUR).
Die Haushaltssatzung sieht keine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vor.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000 EUR festgesetzt
Die Steuersätze (Hebesätze) für Grundsteuer A und B werden mit der Haushaltssatzung auf 330 v. H. festgesetzt. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird mit der Haushaltssatzung auf 315 v.H. festgesetzt.
Im Jahr 2021 können aus dem Verwaltungshaushalt wieder Mittel dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. Die geplante Zuführung beläuft sich auf 349.800 EUR.
Der diesjährige Investitionsbedarf kann weiterhin durch vorhandene Rücklagenmittel gedeckt werden. Gemäß Haushaltsplanung verbleiben über das Jahresende 2020 rund 5 Millionen EUR in der allgemeinen Rücklage, was den Gestaltungsspielraum für die Folgejahre entsprechend positiv erscheinen lässt.
Die Einnahmeentwicklung im Verwaltungshaushalt gestaltet sich erfreulich, trotz der vorsichtigen Einschätzung der Gewerbesteuer- und Einkommensteuereinnahmen aufgrund der anhaltenden Pandemie.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Gem. Art. 62 Abs. 1 GO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen des Haushaltsplanes, des Gesamtbetrages der Einnahmen und Ausgaben, der Verpflichtungsermächtigungen, der Abgabensätze sowie des Höchstbetrages der Kassenkredite (Art. 62 Abs. 2 GO).
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
| |
Einmalig 20211: € | Einmalig 2021: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
| |
Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: