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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) ist die Gemeinde als Träger, verpflichtet den Kindern einen entsprechend Rahmen zu bieten in dem sie sich, nach dem Bildungs- und Erziehungsplan für Kindertageseinrichtungen und Krippen in ihren individuellen Lernprozessen entfalten können. Dieser enthält die Bildungs- und Erziehungsziele ebenso wie die Schlüsselprozesse für Bildungs- und Erziehungsqualität ausführlich dargestellt und bildet die Grundlage für die pädagogische Arbeit in der Kindertageseinrichtung.

 

Die veränderten Lebensumstände der Familien und die Entwicklung im Bereich der Kindertageseinrichtungen, sowie die personellen Engpässe und die dazukommenden monatlichen Änderungen der Betreuungszeiten der Kinder durch die Personensorgeberechtigten, erschweren eine stabile pädagogische und qualitative Arbeit in der Einrichtung.

 

In der Gemeinderatssitzung am 06.07.2020 wurde die überarbeitete Satzung für unser Kindehaus neu beschlossen. Bei der Beratung durch den Gemeinderat wurde der Wunsch geäußert die Satzung in verschiedenen Punkten klarer zu definieren und verständlicher zu gestalöten. Der heirfür gegründete Arbeitskreis hat zwischenzeitlich die Satzung überarbeitet. Die berichtigten Punkte sind in dem beigefügten Entwurf farblich gekennzeichnet.

Die Satzung wurde von der Verwaltung geprüft. Die Änderungen sind demnach rechtskonform und können so stehen bleiben.

Von Seiten des Personals und der Klindergartenleitung wurden die in der beigefügten Fassung eingtragenen Änderungswünsche vorgebracht. Bis zur Sitzung liegt die angepasste Fassung mit allen Änderungswünschen vor.

Mit Einverständnis des Gemeinderates kann die überarbeitet Fasssung der Satzung für unser Kinderhaus wie beigefügt beschlossen werden und zum 01.07.2021 in Kraft tretten.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Satzung wie vorgeschlagen, mit Wirkung zum 01.07.2021.

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Anlage/n
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- Satzungsentwurf über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Schmiechen (Kindergartensatzung KTS) vom 03.05.2013 und überarbeitete Fassung von Seiten des Personals– Mit Angaben der Änderungen   

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