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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Auf die Frage des MGR Spengler bzgl. der Geschwindigkeitsregelung in der Friedenaustraße sowie Tunnelstraße möchte die Straßenverkehrsbehörde ausführlich eingehen und ein paar Eckpunkte aufzeigen, wie es zur aktuellen Regelung kam und wie weitere Verbesserungen in diesem Bereich geplant sind.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die betroffenen Abschnitte der Friedenaustraße als auch der Tunnelstraße befinden sich eindeutig (Feststellung der Polizeiinspektion Friedberg vom 23.10.2020) außerhalb der Ortschaft und sind als Verbindungs- und Erschließungsstraße zu werten. Nicht zuletzt durch den Bau des Gewerbeparks West gerieten auch diese Straßenabschnitte in den Fokus rechtlicher Prüfung.

 

Außerorts gilt gemäß Straßenverkehrsordnung eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h.

 

Die bisherige Reduzierung auf 50 Km/h ist rechtlich außerorts nicht haltbar gewesen.

 

Dem Gewerbepark fehlt die Eignung, die bisher bestehende Bebauungsgrenze über die aktuelle Ortsbeschilderung hinauszuziehen bzw. die Ortsgrenze zu verschieben.

Um der speziellen Straßenführung von Friedenaustraße und Tunnelstraße aber Rechnung zu tragen, wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h herabgesetzt.

 

Hier ist auf den § 3 der StVO hinzuweisen.

Unter Absatz 1 Satz 1 wird deutlich gemacht, dass ein Fahrzeugführer nur so schnell fahren darf, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Wo also augenscheinlich 70 km/h als zu schnell erscheinen, darf man die ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit auch nicht fahren.

Zudem besteht jetzt die Möglichkeit, regelkonforme Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei durchführen zu lassen. Dies war bislang nicht möglich.

 

Um dem außerorts / innerorts Übergang der Tunnelstraße in die Kanalstraße Rechnung zu tragen (hier muss der Fahrzeugführer von 70 auf 30 km/h Höchstgeschwindigkeit reduzieren), wurde in der Kanalstraße deutlich vorderhalb der linken Einmündung Paarangerweg ein stationäres Geschwindigkeitsmessgerät aufgestellt um Fahrzeugführer auf tatsächlich gefahrene Geschwindigkeiten aufmerksam zu machen.

Für Fahrzeugführer die gewohnt sind, sich an Regeln der Straßenverkehrsordnung zu halten, erscheint es aber nicht als reales Problem, bei gerader Strecke auf der man die Ortstafel und in der Folge das Zone 30 Verkehrszeichen gut  erkennen kann, diese Anpassung der Geschwindigkeit vorzunehmen.

 

Für die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 14.06.2021 ist eine Beschlussvorlage in Vorbereitung. In dieser soll der Antrag auf Anbringung von 3 neuen Verkehrszeichen (Gefahrenzeichen Z. 138 "Radfahrer kreuzen“) im Kreuzungsbereich Friedenaustraße / Tunnelstraße eingebracht werden.

 

Dieses Schild dient als Hinweis auf plötzlich auftauchende Fahrradfahrer. Es bedeutet: Achtung! Hier können Fahrradfahrer die Straße kreuzen.

Es darf nur dort angebracht werden, wo ein Kreuzen von Radfahrern für den Kraftfahrzeugverkehr nicht ohne Weiteres erkennbar ist. Dies ist hier gegeben.

 

Unabhängig von dieser Beschlussvorlage ist vorgesehen, in der Friedenaustraße und Tunnelstraße an den Fahrbahnrändern durchgehend Fahrbahnbegrenzungslinien (Z. 295) anzubringen.

In der Friedenaustraße ist diese Markierung durch Straßenbauarbeiten teilweise verschwunden und muss ohnehin ergänzt werden, in der Tunnelstraße gab es bislang keine Markierungen, diese erscheinen hier aber sinnvoll.

 

Zusätzlich sollen im Bereich der Tunnelstraße Leitpfosten angebracht werden.

 

Insbesondere durch die dort geltenden 70 km/h Höchstgeschwindigkeit erscheint dies sinnvoll und für den Fahrzeugführer selbst gibt es eine klare Hilfestellung.

 

Zudem wird der Außerortscharakter durch diese Maßnahmen verdeutlicht.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Anlage/n
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