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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Dieses Vorhaben ist in Zusammenhang mit den beiden folgenden Bauanträgen (Befristete Errichtung von Containern auf der Stellplatzfläche an der Lechstraße, Nutzungsänderung im Objekt Lechstraße 2) zu sehen.

 

Nachdem die Schule (BBZ) im Objekt Lechstraße 6 zu wenig Platz hat, beabsichtigte der Bauherr ursprünglich, die Räumlichkeiten der Schule in Modulbauweise zu erweitern. Hierzu wurde vor einiger Zeit ein Bauantrag eingereicht, der Bauausschuss erteilte hierzu sein Einvernehmen. Leider akzeptierte die Schulbehörde dann keinen weiteren Ausbau in Containerbauweise mehr, so dass der Bauantrag so nicht umgesetzt werden kann.

 

Um das Raumproblem der Schule zu lösen, wird nun folgende Lösung angestrebt:

 

Die derzeitigen Container für die Schule auf dem Grundstück Lechstraße 6 werden entfernt und durch ein massives Gebäude ersetzt (dieser Bauantrag). Das Gebäude hat eine Grundfläche von 35,71 x 19,02 m, die Wandhöhe beträgt 12,40 m, das Gebäude erhält 3 Vollgeschosse und ein Flachdach. Im Erdgeschoß werden 18 Stellplätze sowie einige Räume für Technik und Infrastruktur (Hausmeister, Treppenhaus, Technikraum) untergebracht.

Im ersten OG zieht das Fitnessstudio ein, das sich derzeit noch im 1. OG des Gebäudes Lechstraße 2 befindet. Das zweite OG wird ebenfalls noch teilweise (zu ca. 1/3) vom Fitnessstudio belegt, die restliche Fläche wird von der Schule genutzt.

 

Da natürlich während der Bauphase die Schule trotzdem untergebracht werden muss, wird auf der derzeitigen Stellplatzfläche auf der gegenüberliegenden Seite der Lechstraße (Flurstücke 2987/2 und 2986/1) vorübergehend zeitlich befristet ein Ersatzbau in Containerbauweise errichtet. Dieser dient nur während der Bauphase der Schule, nach deren Umzug in die Räume Lechstraße 2 und Lechstraße 6 werden die Container wieder entfernt und die derzeit vorhandenen Stellplatzflächen wieder hergestellt. Insofern wird die Baugenehmigung vom Landratsamt auch zeitlich befristet erteilt.

 

Nach Umzug des Fitnessstudios vom ersten Stock des Objekts Lechstraße 2 in den Neubau Lechstraße 6 zieht in die frei werdenden Räume im 1. OG die Schule ein.

 

Diese Beschlussvorlage befasst sich ausschließlich mit dem Neubau auf Lechstraße 6, die Container als Übergangslösung sowie die Nutzungsänderung des Objektes Lechstraße 2 werden in den beiden nachfolgenden Bauanträgen behandelt.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      *

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  *

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung: *

* Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage lag der endgültig Bauantrag noch nicht vor, sondern lediglich Vorabzüge. Somit hat zu diesem Zeitpunkt die Fiktionsfrist noch nicht zu laufen begonnen.

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es liegen zwei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinn vor. Im Norden grenzt ein Grundstück mit einem Fuß- und Radweg im Eigentum des Marktes Mering an. Da dieser jedoch nicht als Verkehrsfläche gewidmet ist, handelt es sich um ein Nachbargrundstück im baurechtlichen Sinn. Das zweite Nachbargrundstück ist das im Süden angrenzende Baugrundstück. Die Nachbarunterschrift lag aktuell nicht vor. Da die endgültigen Bauanträge zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage noch nicht vorlagen, kann zur Beteiligung dieses Nachbarn erst in der Sitzung abschließend Auskunft erteilt werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 17 „Holzgartenweg“ - Teilbereich 3. Änderung. Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Bebauungsplanes.

 

Allerdings erfordert das Vorhaben eine Ausnahme hinsichtlich der Art der Nutzung: die Schule stellt eine Anlage für soziale Zwecke dar. Gemäß der Festsetzung Nr. 1.1 der Satzung i.V.m. § 8 BauNVO sind Anlagen für soziale Zwecke in diesem Gewerbegebiet nur ausnahmsweise zulässig. Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes können solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Da die Schule ja bereits im aktuellen Bestand vorhanden ist, kann die Ausnahme problemlos erteilt werden. Für den Bestand wurde diese Ausnahme ja bereits in früheren Bescheiden erteilt.

 

Stellplätze:

 

Da die Nutzungen der Objekte Lechstraße 2 und 6 in Kombination gesehen werden müssen, wird der Stellplatznachweis für beide Objekte gemeinsam berechnet.

 

Nach der Baumaßnahme und dem Umzug der Schule errechnet sich für alle Nutzungen in beiden Objekten ein Stellplatzbedarf von 138 Stellplätzen. Diese werden wie folgt nachgewiesen: 104 Stellplätze auf Fl.Nr. 2991/1 (Lechstr. 2), 18 Stellplätze auf 2987/3 (Lechstraße 6) und 21 Stellplätze auf der eigenen Stellplatzanlage an der Lechstraße (2986/1 und 2987/2). Insgesamt stehen somit 143 Stellplätze zur Verfügung, so dass insgesamt ein Stellplatzüberschuss von 5 Stellplätzen vorhanden ist. Somit ist der Stellplatznachweis erfüllt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag

 

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, sowie zur Ausnahme von der zulässigen Art baulichen Nutzung (Nr. 1.1 der Satzung des Bebauungsplanes i. V. m. § 8 BauNVO) bezüglich der schulischen Nutzung des Bauvorhabens. Der Markt Mering stimmt als Nachbar dem Vorhaben zu.

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Anlage/n
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  • Amtlicher Lageplan,
  • Ansichten Grundriss

 

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