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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Im bestehenden Gebäude Lechstraße 2 wird für das 1. OG eine Umnutzung von Fitnessstudio in Schulräume beantragt. Im EG wird ein Teil der Verkaufsfläche bzw. des bisherigen Lagers ebenfalls in Schulräume umgenutzt.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      15.04.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  15.06.2021

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung: 14.06.2021

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es liegt ein Nachbargrundstück im baurechtlichen Sinn vor. Das südlich angrenzende Flurstück mit einem Geh- und Radweg, der nicht öffentlich gewidmet ist, befindet sich im Eigentum des Marktes Mering. Damit ist der Markt Mering als baurechtlicher Nachbar zu beteiligen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 17 „Holzgartenweg“ - Teilbereich 3. Änderung. Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Bebauungsplanes.

 

Allerdings erfordert das Vorhaben eine Ausnahme hinsichtlich der Art der Nutzung: die Schule stellt eine Anlage für soziale Zwecke dar. Gemäß der Festsetzung Nr. 1.1 der Satzung i.V.m. § 8 BauNVO sind Anlagen für soziale Zwecke in diesem Gewerbegebiet nur ausnahmsweise zulässig. Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes können solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Da die Schule ja bereits im aktuellen Bestand auf dem Nachbargrundstück Lechstraße 6 vorhanden ist, kann die Ausnahme problemlos erteilt werden. Für den Bestand wurde diese Ausnahme ja bereits in früheren Bescheiden erteilt.

 

 

 

Stellplätze:

 

Da die Nutzungen der Objekte Lechstraße 2 und 6 in Kombination gesehen werden müssen, wird der Stellplatznachweis für beide Objekte gemeinsam berechnet.

 

Nach der Baumaßnahme und dem Umzug der Schule errechnet sich für alle Nutzungen in beiden Objekten ein Stellplatzbedarf von 138 Stellplätzen. Diese werden wie folgt nachgewiesen: 104 Stellplätze auf Fl.Nr. 2991/1 (Lechstr. 2), 18 Stellplätze auf 2987/3 (Lechstraße 6) und 21 Stellplätze auf der eigenen Stellplatzanlage an der Lechstraße (2986/1 und 2987/2). Insgesamt stehen somit 143 Stellplätze zur Verfügung, so dass insgesamt ein Stellplatzüberschuss von 5 Stellplätzen vorhanden ist. Somit ist der Stellplatznachweis erfüllt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Nutzungsänderung sowie zur Ausnahme von der zulässigen Art der baulichen Nutzung (Nr. 1.1 der Satzung des Bebauungsplanes i. V. m. § 8 BauNVO) bezüglich der schulischen Nutzung des Bauvorhabens. Der Markt Mering stimmt dem Vorhaben als Nachbar zu.

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Anlage/n
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  • Lageplan,
  • Grundrisse EG und 1. OG

 

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