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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Während der Bauphase des Gebäudes Lechstraße 6 benötigt die Schule (BBZ) Ersatzräume. Hierzu sollen auf dem derzeitigen Stellplatz gegenüber Lechstraße 2 zeitlich befristet während der Bauphase Container aufgestellt werden. Gemäß Angabe des Bauherren soll die zeitliche Befristung von 01.09.2021 bis 01.09.2022 dauern. Danach werden die Container wieder entfernt und der jetzige Zustand wird wieder hergestellt, so dass dann dort auch wieder 21 Stellplätze zur Verfügung stehen.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      15.04.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  15.06.2021

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung: 14.06.2021

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es sind 3 Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinn vorhanden. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 17 „Holzgartenweg“. Das Baugrundstück ist im aktuellen Bebauungsplan als Stellplatzfläche festgesetzt, so dass hier Gebäude auch nicht zeitlich befristet zulässig wären. Das Vorhaben benötigt somit eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung.

 

Eigentumsrechtlich gehören die beiden Baugrundstücke dem Markt Mering. Im Jahre 2020 wurde eine Grunddienstbarkeit eingetragen, wonach die beiden Grundstücke für die Schulnutzung in den Objekten Lechstraße 2 und 6 als Stellplätze genutzt werden dürfen. Gleichzeitig hat der Markt Mering in diesem Vertrag zugestimmt, dass auf dem Grundstück im Bedarfsfall zeitlich befristet Container als Ausweichlösung aufgestellt werden dürfen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB sowie zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 hinsichtlich der Art der festgesetzten Nutzung als Stellplatzfläche.

 

Die Bauaufsichtsbehörde wird darauf hingewiesen, dass im Baugenehmigungsbescheid die Dauer der Nutzung wie beantragt vom 01.09.2021 bis 01.09.2022 befristet werden soll.

 

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Anlage/n
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  • Lageplan, Ansichten, Grundriss

 

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