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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeinde Steindorf plant die Ausweisung eines Gewerbegebietes, damit für ansässige Gewerbebetriebe eine Betriebserweiterung bzw. für Neugründungen von Gewerbebetrieben Flächen geschaffen werden. Der geplante Standort im Norden von Hofhegnenberg, Gemarkung Hausen b. Hofhegnenberg erscheint sinnvoll, da die Nähe zur B2 für gewerbliche Betriebe wesentliche Vorteile bietet.

Im Süden des geplanten Geltungsbereiches liegt das Gewerbegebiet Nr. 8 „Am Sportplatz“.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 soll die Grundstücke, Flur-Nr. 217, 218, 219 und 247/1 umfassen. Dies bedeutet eine Gesamtfläche von 60.000 m².

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Gewerbegebiet Ziegelfeld“ in Hofhegnenberg, Gemarkung Hausen b. Hofhegnenberg. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan und besteht aus folgenden Flurstücken der Gemarkung Hausen b. Hofhegnenberg: 217, 218, 219 und 247/1. Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes wird das Büro OPLA beaufragt.

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Anlage/n
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Lageplan mit Geltungsbereich   

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