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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Eine Stellungnahme zu den vorgesehenen Ausgleichsflächen und -maßnahmen ist aufgrund der noch nicht vorliegenden Unterlagen nicht möglich, da diese im weiteren Verfahrensverlauf ergänzt werden. Aufgrund des großen Insektenrückgangs und der angrenzenden Lage zur freien Landschaft wird es als höchst sinnvoll erachtet folgende Maßnahmen zur Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt zu berücksichtigen und in den textlichen Festsetzungen festzuhalten. Als Vermeidungsmaßnahme für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt ist eine insektenfreundliche und der Lichtverschmutzung entgegenwirkende Beleuchtung aufzuführen: „Die Außenbeleuchtung wird energiesparend, streulichtarm und insektenverträglich (UV-anteilsarm) installiert. Dies entspricht Farbtemperaturen von maximal 3000 Kelvin oder im besten Fall nachhaltige Außenbeleuchtung“ entnommen werden.

Weiterhin sollten für die geplanten Grün-/Rasenflächen eine artenreiche Ansaat und eine extensive Nutzung verpflichtend vorgesehen werden. Auf Mulchen ist zu verzichten. Bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplans gelten die oben genannten Hinweise analog.

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Behandlung der Anregung bezieht sich auf die Bebauungsplanebene und wird bei der Abwägung der Stellungnahmen zum Bebauungsplan behandelt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschlussvorschlag
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Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen

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Anlage/n
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