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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 34 „Steindorf Nord 2“ gefasst.

Während der frühzeitigen öffentlichen Auslegunggemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 25.03.2021 bis 14.05.2021 gingen Bedenken und Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat billigt den Entwurf der von der Bürogmeinschaft für Stadtplanung und Ortsentwicklung OPLA ausgearbeiteten 10. Flächennutzungsplanänderung im Bereich des BP „Steindorf Nord 2“ in der Fassung vom 10.06.2021, mit den heute beschlossenen Änderungen.

Der Gemeinderat beschließt für die 10. FNP Änderung die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Verwaltung und das Büro OPLA wird beauftragt, die Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Anlage/n
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