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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Auf einem unbebauten Grundstück in der Nähe des Kapplweges – Einmündung Ringstraße sollen zwei Wohnhäuser errichtet werden. Diese Sitzungsvorlage behandelt das vordere Gebäude an der Straße. Hier soll ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten (Wohnungen zwischen 98,87 und 99,10 m2 Wohnfläche) und 8 Stellplätzen errichtet werden. Die Gebäudehöhe des zweigeschossigen Wohnhauses beträgt 8,46 Meter. Auch im Kellergeschoss werden Wohnräume eingebaut, während das Gebäude in der Ostansicht zweigeschossig wirkt, weist das Gebäude aufgrund des Geländes eine Wirkung wie von 3 Vollgeschossen auf.

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:           21.06.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:   21.08.2021

Nächste Gemeinderatssitzung:     02.08.2021

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Im Norden befindet sich ein privates Nachbargrundstück. Im Süden und Osten grenzen zwei Grundstücke im Eigentum der Gemeinde Schmiechen an. Des Weiteren grenzt das Grundstück nur an öffentliche Verkehrsflächen oder öffentliche Gewässerflächen, die jedoch nicht als Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne zu werten sind.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich und fügt sich gemäß § 34 BauGB ein. Gemäß Garagen- und Stellplatzverordnung sind für das Bauvorhaben 5 Anwohner- und 0,5 Besucherstellplätze, also insgesamt 6 Stellplätze nachzuweisen. Der Stellplatznachweis ist also mit den 8 geplanten Stellplätzen erbracht.

 

Es ist jedoch anzumerken, dass die Zufahrt zum Stellplatzhof gemäß Bauantrag über das östlich angrenzendes Flurstück der Gemeinde Schmiechen und nicht direkt vom Baugrundstück auf die öffentliche Verkehrsfläche erfolgt. Wenn dies so nicht gewünscht ist, könnten die Stellplätze ohne Zufahrt folglich nicht anerkannt werden, in diesem Fall müsste ein entsprechender Beschluss gefasst werden. Im baurechtlichen Sinne ist das Grundstück jedoch erschlossen, da es an anderer Stelle direkt an den Kapplweg angrenzt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen zum Bauvorhaben nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

Der Gemeinderat Schmiechen stimmt der Stellplatzzufahrt über das gemeindliche Grundstück Fl.-Nr. 44/8 zu.

 

Die Gemeinde Schmiechen stimmt dem Bauvorhaben als Nachbar zu.

 

 

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Anlage/n
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