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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Das Bauvorhaben – Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Luidlstraße 4 wurde bereits in der letzten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 14.06.2021 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde aufgrund der Stellplatzanordnung (alle oberirdischen Stellplätze entlang der Luidlstraße) mit 8:5 Stimmen nicht erteilt.

 

Der Bauantrag wurde seitens des Architekten am 24.06.2021 schriftlich zurückgenommen. Die Bauverwaltung stand in der Zwischenzeit mehrfach mit dem Architekten in konstruktiven Austausch. Abschließend hat der Architekt nun eine geänderte Planung vorgelegt, von der aus die oberirdischen Stellplätze nicht mehr von der Luidlstraße aus angefahren werden. Die Unterlagen werden demnächst offiziell eingereicht.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      01.07.2021

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  01.09.2021

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 13.09.2021

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

In den Planunterlagen vom 18.05.2021 wurden die Nachbarunterschriften der Eigentümer der fünf baurechtlichen Nachbargrundstücke nicht eingeholt. Ob bei der geänderten Planung noch Nachbarunterschriften eingeholt werden, ist aktuell noch nicht bekannt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich ein. An dieser Stelle wird auf den beigefügten Beschlussbuchauszug vom 14.06.2021 verwiesen, hier wurde der Sachverhalt ausführlich dargestellt. Der Baukörper selbst ändert sich nicht. Die Erschließung ist gesichert. Die Abstandsflächen können auf eigenem Grund nachgewiesen werden.

 

Wie erwähnt werden nun alle oberirdischen Stellplätze (3 Anwohner- und 2 Besucherstellplätze) über eine Zufahrt auf dem Grundstück erschlossen. Die Tiefgaragenabfahrt wird durch einen Autolift ersetzt. Insgesamt verbleibt eine Restzufahrtsbreite zur Luidlstraße von 6,25 Meter. In Bezug auf den Bestand (ca. 4 Meter) vergrößert sich die Zufahrtsbreite nur geringfügig. Nach den Vorgaben des Anliegergebrauches ist diese Zufahrtsbreite als ortsüblich zu betrachten, da ja sogar schon Zufahrten bei Einfamilienhäusern aus Doppelgaragen oft eine ähnliche Breite aufweisen.

 

Mit den 10 Tiefgaragenstellplätzen werden insgesamt somit 15 Stellplätze erstellt, mit einem Bedarf von 14 Stellplätzen ist der Stellplatznachweis somit also erbracht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

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Anlage/n
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  • Gezeichneter Lageplan
  • Eingabeplan neu 05/2021
  • Beschlussbuchauszug 14.06.2021 mit altem Stellplatzplan (aus ökologischen Grunden wurde auf das Beifügen der vollständigen, alten Anlagen verzichtet – hier wird auf die Sitzungsvorlage 2021/4337 verwiesen).

 

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