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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Das Grundstück wurde aus dem ehemaligen Stammgrundstück Flur-Nr. 38 der Gemarkung Hausen b. Hofhegnenberg herausgemessen. Für die Errichtung dieser Doppelhaushälfte wurde bereits ein Antrag auf Vorbescheid genehmigt.

Der Stellplatznachweis ist im Bauantrag über eine Garage und einen Stellplatz nachgewiesen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben, da sich diese nach § 34 BauGb einfügt.

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Anlage/n
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Lageplan

Eingabeplan

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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